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Produkte

 

Um Ihre Kunden bestens beraten zu können, benötigen Sie als freier Vermittler eine breite Produktpalette. Bei [pma:] haben Sie Zugriff auf mehr als 400 Produktpartner, exklusive Konzepte und spezielle Tarife. [pma:] ist die Schnittstelle zwischen Ihnen und den Produktpartnern. [pma:] hilft Ihnen, in der Masse die Klasse zu finden. Und somit immer das Richtige für Ihre Kunden.

 

[pma:] bietet Ihnen eine umfassende Produktwelt in allen Sparten: Leben, Kranken, Sach und Kapitalanlagen. Hier finden Sie eine Übersicht der Produkte sowie Produktpartner.

     

Der Spartenbereich Lebensversicherungen teilt sich wie folgt auf:

Basis Rente

Hintergrundwissen

Die Basis (oder„Rürup“)-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente – frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres – zugesagt. Die Basis-Rente lässt sich nicht zu einem Stichtag als größere Geldsumme auszahlen, sondern sieht eine monatliche Rentenauszahlung vor. Die Basis-Rente ähnelt der gesetzlichen Rente, da sie wie die gesetzliche Rente versteuert wird, die Beiträge als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG aber vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden können. An die steuerliche Förderung hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geknüpft. Hierdurch möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur Beiträge, die dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge dienen, steuerlich gefördert werden. 

Ebenfalls aus diesem Grund dürfen die Versorgungsansprüche

  • nicht vererbbar,
  • nicht übertragbar,
  • nicht beleihbar,
  • nicht verpfänd- / abtretbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar sein.

Die am Markt angebotenen zertifizierten Produkte erfüllen diese Voraussetzungen.  

Sie haben die Wahl: klassisch oder fondsgebunden? 

Bei klassischen Tarifen profitieren Ihre Kunden von einer fest zugesagten Mindestverzinsung. 

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und Ihr Kunde profitiert stärker vom Kapitalmarkt. Auch hier wird zum Teil eine Mindestrente auf Basis der eingezahlten Beiträge garantiert. Entscheiden Sie nach der Anlagementalität Ihres Kunden. 

Überzeugen Sie Ihre Kunden von der Attraktivität der Basisrente und vergessen Sie nicht, die von Ihren Kunden generierten Steuervorteile wieder in Altersvorsorge anzulegen, da die heutigen Steuervorteile mit einer Besteuerung der Leistungen im Altersrentenbezug einhergehen. 

Besonderheiten

Der Berufsunfähigkeitsschutz wird bei Einhaltung der Voraussetzungen (max. 49% des Beitrages der Gesamtprämie für BU-Schutz) ebenfalls steuerlich gefördert. Die Leistungen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung sind dann jedoch steuerpflichtig! Prüfen Sie, ob eine Kombination der Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der Schicht 1 und Schicht 3 sinnvoll ist.  Ihre Kunden können bei gutem Geschäft oder höheren Bonuszahlungen durch Zuzahlungen mehr in die Altersvorsorge investieren. 

Fazit

Mit der Basisrente haben Ihre Kunden die ideale Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben und im Ruhestand eine zusätzliche, lebenslange Rente zu beziehen - und das schon ab 62 Jahren. Zeigen Sie Ihren Kunden den Handlungsbedarf auf. 

 

Zu berücksichtigen: Die Renten - Leistungen aus einer Basisrente werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht als Einkommen angerechnet. 

 

     

     

bAV - betriebliche Altersvorsorge

Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Wege zum Umsetzung betrieblicher Altersversorgung. 

Die Vorteile 

Die einzelnen Durchführungswege bieten unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen/Vorteile. Nutzen Sie den Entgeltumwandlungsanspruch eines Arbeitnehmers als Vertriebsargument oder überzeugen Sie den Arbeitgeber von den Vorteilen einer arbeitgeberfinanzierten bAV. 

Sie haben die Wahl

Direktversicherung

eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandungsanspruchs.

Direktzusage  

insbesondere als Pensionszusage mit Rückdeckung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Spitzenverdiener, Führungskräfte/leitende Angestellte.

Pensionsfonds  

eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternativer zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs; der Pensionsfonds ist durch besondere Renditechancen gekennzeichnet.

Pensionskasse  

eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer; das Interesse ist durch die Begrenzung der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt.

 Unterstützungskasse

die rückgedeckte Unterstützungskasse ist insbesondere bei Versorgungen oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG interessant.

  

 

Informieren Sie sich in den einzelnen Unterpunkten über die Voraussetzungen und die Besonderheiten der einzelnen Durchführungswege. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) leistet eine Rentenzahlung, wenn ihr Kunde wegen einer Krankheit oder eines Unfalls (i.d.R.) zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist und seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. 

Für seit 02.01.1961 Geborene besteht kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit, lediglich im Rahmen der Erwerbsminderungsrente ist eine Absicherung bei vollem/teilweisen Verlust der Arbeitskraft vorgesehen. Es kommt nicht auf den Beruf an. Die Absicherung der konkreten Berufstätigkeit kann nur durch private Vorsorge getroffen werden! 

Hintergrundwissen

Es kann schnell passieren, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können. Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss lange vor Rentenbeginn wegen Krankheit aus seinem Job aussteigen. Die staatliche Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus, um die finanzielle Lücke durch den Ausfall des Arbeitseinkommens zu decken. Für alle ab dem 2.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform der gesetzliche BU-Schutz komplett entfallen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in einem solchen Fall zum Tragen kommt, ist aber viel zu niedrig, um den Lebensstandard auch nur annäherungsweise zu halten. 

 

Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente maßgebend ist seit Januar 2001 der Faktor der täglichen Arbeitskraft: 

  • Wer noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung. 
  • Wer zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente. 
  • Nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente - ca. 38 %  des letzten Bruttoeinkommens.

Vor Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch  auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger - der nur teilweise durch Sonderregelungen bzgl. Anrechnungs-/  Zurechnungszeiten ausgeglichen wird. 

Tarifliche Besonderheiten

Berufsunfähigkeitsabsicherung ist mit verschiedenen Graden der erforderlichen Berufsunfähigkeit möglich.

  • Standard: 50% /50%   (abweichende Regelungen in einzelnen Tarifen möglich)
     

Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Unterschieden in der tariflichen Kalkulation:

konstante Beiträge: d.h. der Beitrag wird für die Gesamtlaufzeit des Versicherungsschutzes durchschnittlich kalkuliert. 

technisch einjährig kalkulierte Verträge: d.h. der Beitrag wird anhand Alter, Berufsrisiko etc. jeweils für das laufende Jahr neu kalkuliert. Dies führt am Anfang zu sehr geringen Risikoprämien, die im Laufe der Zeit (mit dem abgesicherten Risiko) stark ansteigen. 

Tarife mit verminderten Anfangsbeiträgen: die Tarife sind grundsätzlich mit konstanten Prämien kalkuliert, in den ersten 3-5 Jahren werden die Prämien anteilig gekürzt, diese Kürzung wird in den folgenden Jahren durch leichte Aufschläge wieder ausgeglichen.

 

Fazit

Eine Vielfalt unterschiedlichster Leistungsvarianten und Bedingungsvarianten macht die Auswahl der richtigen Absicherung für den einzelnen Kunden nicht leicht. 

Im Einzelfall kann statt der Absicherung einer BU/EU die Ergänzung durch Dread Disease, Grundfähigkeitsabsicherung oder eine MultiRisk-Absicherung sinnvoll und notwendig sein. 

In jedem Fall sollten Sie Ihr Kundengespräch ausführlich dokumentieren und alle wichtigen getroffenen Entscheidungen für bestimmte Absicherungsformen, Bedingungsinhalte etc. festhalten. 

 

Direktversicherung

Die Direktversicherung - Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. 

 

Vorteile für den Arbeitgeber/Arbeitnehmer: 

  • Sozialversicherungsersparnis 
  • Mitarbeiterbindung
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • keine Beitragspflicht im PSV

 

Sie haben die Wahl 

Für die Umsetzung einer Direktversicherung kommen neben den klassischen Rentenversicherungen auch fondsgebundene Rentenversicherungen und With-Profit-Produkte in Betracht. 

Die einzelnen Anbieter halten spezielle Tarife und Zusatzerklärungen bereit, die den gesetzlichen Anforderungen an die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung gerecht werden und die einfache Umsetzung erleichtern. 

Besonderheiten 

Für viele Arbeitnehmer besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, dem mit der Umsetzung einer Direktversicherung genügt wird. Für die Direktversicherung gelten seit 2005 neue gesetzliche Rahmenvorschriften (§ 3 Nr.63 EStG). Im Einzelfall sind Übergangsregelungen und Altregelungen für Verträge vor 2005 zu beachten. 

Fazit

Ein einfacher und mit geringem Verwaltungsaufwand verbundener Durchführungsweg für die bAV. 

 

Direktzusage

Die Direktzusage - oder Pensionszusage mit Rückdeckung 

Ein Durchführungsweg der bAV für besondere Zielgruppen: 

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Spitzenverdiener
  • Führungskräfte/leitende Angestellte
  • wenn die Höchstgrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG
    • ausgeschöpft sind
    • für die Entgeltumwandlung offen bleiben sollen

     

Die Vorteile

 

für den Arbeitgeber: 

      

für den Arbeitnehmer: 

Mitarbeitermotivation

Mitarbeiterbindung

 

individuelle Vertragsgestaltung möglich (BU, Hinterbliebene)

neben anderen Durchführungswegen der bAV umsetzbar

Auslagerung von Versorgungsrisiken

Entlastung der Verwaltung

Steuerliche Effekte

Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten

 

Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG Sozialversicherungsfrei

steuerliche Vorteile in der Anwartschaftszeit

Insolvenzschutz durch PSV 

 

Sie haben die Wahl

Für die Rückdeckung stehen verschieden Produktvarianten zur Verfügung. 

Unterschieden wird u.a. auch nach der Form der Zusage ( Leistungszusage oder beitragsorientierte Leistungszusage) und nach der Finanzierung (arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert). 

Besonderheiten 

Neben der Neueinrichtung von Pensionszusagen kann die Rückdeckung bisher nicht rückgedeckter Zusagen ein Thema sein. Mit dem BilMOG (Bilanzrechts Modernisierungsgesetz) sind umfangreiche Veränderungen zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen erfolgt. Die Anforderungen an eine Direktzusage an Vorstände haben sich 2009 durch das VorstAG (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung) verändert. 

Fazit

Die Rückgedeckte Pensionszusage ist eine interessante Möglichkeit der bAV. 

Für die einzelne Umsetzung sind vielfältige Einzelfragen zu beantworten, die immer in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und dem Steuerberater des Arbeitgebers/Arbeitnehmers erfolgen sollten. 

Dread-Disease (schwere Krankheiten)

Dread Disease - Schwere Krankheiten Vorsorge bietet Ihren Kunden bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) eine Einmalleistung und/oder eine Todesfallleistung. 

Die Vorteile

  • klar definierte Krankheitsbilder, d.h. der Leistungsumfang ist eindeutig definiert
  • Einmalleistung, d.h. ihr Kunde kann sich (ohne finanzielle Sorgen) auf seine Genesung konzentrieren
  • zusätzlich Todesfallleistung vereinbar
  • zusätzliche Risikoabsicherungen (z.B. EU, BU für besondere Bereiche etc.) möglich
  • Vertragsanpassungen durch Nachversicherung etc. möglich
  • die Leistung ist unabhängig davon, ob der Versicherte sich nach dem Eintritt des Versicherungsfalls wieder erholt

Sie haben die Wahl

Verschiedene Anbieter bieten die Absicherung verschiedener schwerer Krankheiten in unterschiedlichem Umfang als eigenständige Tarife oder als Zusatzbausteine an. 

Teilweise ist die Kombination mit Todesfallschutz und weiteren Zusatzoptionen (EU, BU für besondere Bereiche, etc.) möglich. 

Besonderheiten

Dread Disease bietet durch die klare Definition der versicherten Krankheiten in der Regel schnelle unbürokratische Hilfe. Ihr Kunde ist in der Entscheidung bzgl. der Verwendung der erhaltenen Leistung völlig frei. 

Zum Teil wird bei Einbeziehung des Todesfallrisikos automatisch die Option auf eine zum Teil vorgezogene Leistung bei einer Lebenserwartung unter 12 Monaten vereinbart. 

Minderjährige Kinder sind häufig in begrenztem Umfang beitragsfrei mitversichert. 

Fazit

Ein Produkt, das sich hervorragend zur Ergänzung oder als Alternative einer BU-Absicherung eignet, insbesondere wenn besonders hoher Bedarf abgesichert werden muss. 

Die unterschiedliche Risikoabsicherung im Vergleich zur BU, kann bei Kunden mit Vorerkrankungen, die einer BU-Absicherung im Weg stehen, die Möglichkeit zur Absicherung wenigstens eines Teils seines Risikos bewirken. 

 

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeitsrente wird geleistet, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer erwerbsunfähig wird.  

Die Vorteile

Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bietet sich an,

  • wenn sich Kunden kostengünstig absichern möchten
  • oder deren Beruf in einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar ist
  • oder Kunden gesundheitlich vorbelastet sind. 

   

Sie haben die Wahl

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als Selbständige Erwerbunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zum Teil ist sie auch als Ergänzung zu einer Dread Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge) möglich.   

Besonderheiten 

Im Einzelfall kann die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung eine Zwischenstufe bis zur Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung darstellen. Dies ist häufig bei Angeboten für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten der Fall. Einen ersten Überblick erhalten Sie vom Team LV der [pma:].

Fazit

Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung stellt ein Minus zur Berufsunfähigkeit dar, kann im Einzelfall aber die richtige und einzige Lösung für Ihren Kunden zur Risikoabsicherung darstellen.

 

Existenzschutz/Körperschutz-Renten

Existenzschutz/Körperschutz-Renten verbinden verschiedene Aspekte der Absicherung der Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie schweren Erkrankungen. 

Existenzschutzprodukte werden überwiegend über die Lebensversicherer vertrieben. Bieten Sachversicherer diese Kombi-Produkte mit Existenzschutz an, werden sie dem Sach-Produkt "Unfallversicherung" zugeordnet. 

Es bietet sich mit diesem Produkt die Möglichkeit, eine anderweitige Absicherung des Erwerbseinkommens anzubieten, 

  • wenn keine BU/EU-Absicherung möglich ist 
  • und die Alternativen, 
    • Grundfähigkeitsabsicherung [Hier sichert ihr Kunde die Fähigkeit bestimmte grundlegende Handlungen (Sehen, Laufen, Greifen, Hören ...) vorzunehmen ab. Der Leistungsrahmen ist klar definiert.] 
    • oder Schwere Krankheiten/Dread Disease [Absicherung bestimmter schwerer Erkrankungen; insbesondere für hohe Risiken (Keymann) und für Kunden, die lediglich ein Risiko in bestimmten Erkrankungsbereichen sehen eine Alternative]

      nicht ausreichend sind.

     

Existenzschutz/Körperschutz-Renten 

bieten eine Kombination aus:

  • monatlicher Rentenzahlung bei dauerhaftem Verlust einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, sowie bei Pflegebedürftigkeit und/oder
  • Einmalleistung bei schweren Krankheiten ( Dread Disease) und/oder
  • Unfallschutz
  • ...

Diese Produktvarianten eignen sich beispielsweise, 

  • wenn finanzielle Mittel für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht ausreichen
  • oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge fehlt
  • oder als Produktvarianten für körperlich (hart) arbeitende oder handwerklich tätige Personen
  • oder für Personen mit eingeschränkter BU/EU-Versicherbarkeit (Prof-Sportler, Künstler, Musiker etc.)

Die Produkte werden von den Gesellschaften teilweise dem Bereich Leben-, teilweise dem Bereich Sachversicherungen zugeordnet. Bitte sprechen Sie bei Fragen die jeweils zuständigen Teams an. 


Grundfähigkeitsabsicherung

Die Grundfähigkeitsvorsorge ist für Kunden geeignet, die eine kostengünstige Grundvorsorge treffen möchten, insbesondere Personen mit Vorerkrankungen können so das Risiko vermindern und entsprechend vorsorgen. 

Die Vorteile

Bei der Grundfähigkeitsversicherung tritt der Leistungsfall ein, wenn der Versicherte bestimmte, in einem Fähigkeitenkatalog aufgeführte Fähigkeiten verliert, z.B. 

  • Sehen,
  • Laufen,
  • Greifen etc.

Kann der Versicherte diese Tätigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausführen, leistet die Versicherung. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Beurteilung, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Vertrag festgelegten Tätigkeiten durchzuführen. Dann wird eine vorübergehende oder sogar lebenslange Rente gezahlt. 

Sie haben die Wahl

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Absicherung umgesetzt werden. 

Je nach Anbieter variieren die Kataloge der versicherten Grundfähigkeiten und die Leistungsvoraussetzungen. 

Besonderheiten 

Die Grundfähigkeit ist unabhängig von einer Berufsunfähigkeit, so dass der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben kann, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist. 

Fazit

Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine interessante Ergänzung oder Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. 

 

Lebensversicherung (allgemein)

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Ursachen für die sinkenden Leistungen sind die abnehmende Zahl der Beitragszahler und auch die zunehmende Lebenserwartung der Rentenempfänger. Wurden vor 50 Jahren die Deutschen nur ca. 65 bis 70 Jahre alt, stieg die Lebenserwartung bei Männern auf aktuell 82 Jahre, bei Frauen auf 88 Jahre. Ein heute geborenes Mädchen wird, statistisch gesehen, sogar 102 Jahre alt.

Produkte der Lebensversicherung

  • Lebensversicherung (konventionell)
  • Lebensversicherung (fondsgebunden)
  • bAV
  • Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebene

Lebensversicherung (fondsgebunden)

Die Alternative zur konventionellen Lebensversicherung bzw. zum Fondssparplan. 

Die Vorteile

Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung bieten sie Kunden eine Möglichkeit zum fondsgebunden Kapitalaufbau bei gleichzeitiger Todesfallabsicherung. Dabei hängt die Höhe des im Vertrag zur Verfügung stehenden Kapitals von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab. 
  

Sie haben die Wahl

Den fondsgebundenen Lebensversicherungen einzelner Gesellschaften liegen unterschiedlichste Kriterien zugrunde. 

Wesentliche Unterschiede ergeben sich 

  • bei der angebotenen Fondsauswahl (Anlagestrategien, Einzelfonds, Indexfonds etc.)
  • Fondswechselmöglichkeiten
  • Sicherungsstrategien (Beitragsgarantien, Garantiefonds, "Lock-in"-Prinzipien etc.)
  • bei den vereinbarten Todesfallleistungen


 Besonderheiten

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc. 

In die Verträge kann teilweise eine Garantie bzgl. der Rückgewähr der eingezahlten Beiträge zum Ablauf eingeschlossen werden. Bei einzelnen Tarifen ergeben sich durch flexible Auszahlungsphasen bis Endalter 100 Möglichkeiten die Steuerlast auf mehrere Jahre zu verteilen. 

Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die evtl. auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann. Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig. 

Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Informationen unter Direktzugriffe. 

Fazit

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist durch die fondsgebundene Rentenversicherung stark in den Hintergrund getreten. 

Lebensversicherung (konventionell)

Der Klassiker: eine (Kapital-) Lebensversicherung, mit der Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock der Gesellschaft. Diese Produktvariante spielt derzeit kaum noch eine Rolle. 

Die Vorteile 

Sie sichern Ihrem Kunden eine Altersvorsorge mit garantierter Verzinsung und bieten zugleich einen Todesfallschutz. 

Sie haben die Wahl

Zur Umsetzung dieses Versicherungsschutzes stehen die verschiedensten Tarife zur Verfügung. 

Neben den klassischen (Kapital-) Lebensversicherungstarif kann bei Gesellschaften mit "Baustein"-Tarifen durch die Kombination einer Rentenversicherung mit Todesfallschutz und mit "Auszahlungsoption Kapital" (Verzicht auf eine lebenslange Garantierente) ein entsprechender Versicherungsschutz umgesetzt werden. 

Besonderheiten 

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc. 

Je nach Tarif und Gesellschaft sind unterschiedlichste Formen der Überschussbeteiligung wählbar. 

Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die häufig auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann. Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig. 

Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Informationen unter Direktzugriffe. 

Fazit

Eine Vorsorgemöglichkeit für Kunden, als Grundversorgung, wenn zugleich die Absicherung von Hinterbliebenen notwendig ist. In der Praxis wird häufiger der Todesfallschutz und der Sparvorgang der Altersvorsorge getrennt abgesichert. 

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer zur Umsetzung einer bAV ( Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruch). Den Pensionsfonds kennzeichnen besondere Renditechancen bei gleichzeitiget Mindestabsicherung (bei Beitragszusage mit Mindestleistung). 

Die Vorteile

 

für den Arbeitgeber

für den Arbeitnehmer

Mitarbeitermotivation/-bindung

individuelle Ausgestaltung (BU, Hinterbliebenenrente)

keine bilanziellen Auswirkungen

Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei

Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten         

Beiträge bis 4 % der BBG Steuerfrei

Erhöhung des steuerfreien Betrages um bis zu 1.800 € möglich

flexible Beitragszahlung möglich

auch Förderung nach § 10 a EStG möglich

 

 

Aber: 

Die Beiträge sind PSV-Beitragspflichtig, jedoch nur in Höhe von 20% des Teilwertes der Pensionsverpflichtung nach §6a III EStG. Die Finanzierung der PSV-Beiträge kann vom Pensionsfonds übernommen werden. 

Sie haben die Wahl

Die Pensionsfondsrente kann mit verschiedenen Zusatzbausteinen bzgl. Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung ergänzt werden. 

Die Umsetzung erfolgt i.d.R. als Beitragszusage mit Mindestleistung, dann wird das Versorgungskapital über eine Fondsanlage mit gleichzeitiger Absicherung der Mindestleistung angespart. In der Regel sind verschiedene Anlagestrategien (renditeorientiert bzw. sicherheitsorientiert) wählbar und die Aufteilung der Beiträge auf die Strategien während der Laufzeit des Pensionsfonds veränderbar, zum Ende der Laufzeit kann ein Ablaufmanagement vereinbar sein. Bei Rentenbeginn wird das gebildete Kapital in eine lebenslange Altersrente umgewandelt. Die einzelnen Ausprägungen hängen vom Anbieter ab. 

Besonderheiten

Der Pensionsfonds kann auch unter bestimmten Umständen für die Ablösung bestehender Pensions- und Unterstützungskassenzusagen im Rahmen von § 3 Nr. 66 EStG eingesetzt werden. 

Fazit

Ein interessanter Durchführungsweg der bAV, wenn der Kunde eine Fondsanlage wünscht.

Pflegerentenversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert! Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung im Pflegefall.   Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist  durch Höchstbeträge (z.B. Pflegestufe III: 1.510 € mtl.) begrenzt; zu denen es nur begrenzte Ausnahmemöglichkeiten gibt. 

Die Vorteile

Mit der Pflegerente können die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart. Die Rentenzahlung ist nur von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängig, auf die Verwendung der Rentenzahlungen kommt es nicht an. 

Sie haben die Wahl

Die Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit kann neben den Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung auch als Rentenleistung erfolgen. Es sind eigenständige Tarife als Pflegerente möglich, oder der Einschluss einer Pflegerentenleistung im Rahmen einer Rentenversicherung o.ä. als Zusatzversicherung. Der Umfang der Leistungen hängt vom gewählten Tarif ab. Es sind reine Optionen auf den zukünftigen Abschluss einer Pflegerente möglich, oder Pflegerentenversicherungen mit unterschiedlichen Stufen der Pflegerentenleistungen (ab Pflegestufe I, Pflegestufe II oder Pflegestufe III). 

Besonderheiten

Die einzelnen Tarife unterscheiden sich in den angebotenen Leistungen, in den zugrunde gelegten Kriterien zur Beurteilung der Pflegestufe, in Wartezeiten und Umfang der Gesundheitsprüfungen etc. 

Zur Wahl stehen Tarife, die in der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit den Beurteilungsspielraum der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) übernehmen und Tarife, die der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen eigenen Katalog an Fähigkeiten (ADL = activities of daily living - Verrichtungen des täglichen Lebens) zugrunde legen.  

Insbesondere die Berücksichtigung einer Demenz bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit kann eine erhebliche Rolle spielen. 

Fazit 

Neben der Zielgruppe der Senioren können bereits "Best Ager" für Pflegerenten-Produkte interessiert werden, da Sie häufig über ihre Eltern bereits Erfahrungen mit Pflegebedürftigkeit gemacht haben. 

Darüber hinaus gibt es gezielte Angebote für Kinderpflegerenten als Zusatzversicherungen, die sich in Berufs-/oder Erwerbsunfähigkeitsrenten umwandeln lassen.

Rentenversicherung (allgemein)

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Ursachen für die sinkenden Leistungen sind die abnehmende Zahl der Beitragszahler und auch die zunehmende Lebenserwartung der Rentenempfänger. Wurden vor 50 Jahren die Deutschen nur ca. 65 bis 70 Jahre alt, stieg die Lebenserwartung bei Männern auf aktuell 82 Jahre, bei Frauen auf 88 Jahre. 

Ein heute geborenes Mädchen wird, statistisch gesehen, sogar 102 Jahre alt.

Produkte der Altersvorsorge

  • Rentenversicherung (konventionell)
  • Rentenversicherung (fondsgebunden)
  • Basisrente
  • bAV
  • Riester

Zusätzlich können abgesichert werden

  • Berufsunfähigkeit

Rente (fondsgebunden)

Die Alternative zur konventionellen Rentenversicherung bzw. zum Fondssparplan. 

Die Vorteile

Der wesentliche Kernpunkt der fondsgebundenen Rente liegt in der Anlage der gezahlten Beiträge in Fonds. Damit hängt die Höhe der bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Rente von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab. 

Sie haben die Wahl

Den fondsgebundenen Rentenversicherungen einzelner Gesellschaften liegen unterschiedlichste Kriterien zugrunde. Wesentliche Unterschiede ergeben sich 

  • bei garantierten Rentenfaktoren
  • bei der angebotenen Fondsauswahl (Anlagestrategien, Einzelfonds, Indexfonds etc.)
  • Fondswechselmöglichkeiten
  • Sicherungsstrategien (Beitragsgarantien, Garantiefonds, "Lock-in"-Prinzipien u.ä.)

 

Besonderheiten

Gerade die angebotene Fondsauswahl spielt eine wesentliche Rolle. Hier kann neben der Fondsauswahl auch die Anzahl der in einer Police einschließbaren Fonds, der Mindestbeitrag je Fonds etc. relevant sein.  Auch die Vorgehensweise der Gesellschaft bei der Auswahl der zur Verfügung gestellten Fonds kann bedeutsam sein. Interessant kann die Möglichkeit der Umsetzung eines Todesfallschutzes ohne Gesundheitsfragen im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung sein.  

Fazit

Ein interessantes Produkt zur Altersvorsorge für Kunden mit Interesse an renditeoptimierter Altersvorsorge, die das Kapitalmarktrisiko in Kauf nehmen und keinen besonderen Todesfallschutz im Vertrag wünschen.

Rente (konventionell)

Der "neue" Klassiker: die Rentenversicherung, bei der die Geldanlage im Deckungsstock der Gesellschaft erfolgt. 

Zu diesem Produktbereich zählen auch die "With-Profit"-Policen.   

Die Vorteile

Der Schwerpunkt des Produktes liegt im Aufbau einer Altersvorsorge mit Garantieverzinsung und garantierter Rentenhöhe einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Geldanlage erfolgt im Deckungsstock der Gesellschaft, diese verspricht den Kunden eine garantierte Verzinsung über die Laufzeit des Vertrages und beteiligt ihn darüber hinaus an den Überschüssen. 

Sie haben die Wahl

Neben der Garantieverzinsung sind die Kunden an den Überschüssen der Gesellschaft beteiligt. 

Die Überschussbeteiligung erfolgt laufend durch die Festlegung der jährlichen Überschussbeteiligung und evtl. durch Schlussüberschussanteile zum Vertragsende. Zu den konventionellen Produkten werden auch "With Profit"- Tarife gezählt, da hier kein Einfluss auf die Fondsanlage erfolgen kann und eine (geringe) garantierte Verzinsung angeboten wird. 

Besonderheiten 

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc. 

Je nach Tarif und Gesellschaft sind unterschiedlichste Formen der Überschussbeteiligung wählbar. Neben den rein konventionellen Angeboten können die Überschüsse auch in Fonds investiert werden. Bei "With-Profit"-Tarifen erfolgt die Anlage in einen von der Gesellschaft gemanagten Sonderfonds, der in der Regel einen höheren Aktienanteil aufweist als der Deckungsstock einer Gesellschaft. Ein Ausgleich eventueller Kursschwankungen erfolgt durch Glättungsmechanismen. 

Fazit

Ein interessantes Produkt als Grundlage einer jeden Altersvorsorge. 

Riesterrente

Die Vorteile

Staatliche Förderung -  durch Zulagen und Steuervorteile

  • Grundzulage: 154 €
  • Kinderzulage: 185 € (ab 2008 geborene Kinder: 300 €)
  • Maximaler Förderbeitrag: 2.100 € (einschließlich Zulagen) oder 2.160 € (inkl. Zulagen, wenn der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag leistet, die Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben)
  • Mindesteigenbeitrag: 4 %
    (des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. der Beamtenbezüge des Vorjahres (begrenzt auf maximalen Förderbeitrag) abzgl. Zulagen)

Steuervorteile können sich durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge ergeben. Es verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die steuerliche Belastung. Auf den Steuervorteil wird allerdings die Zulage angerechnet. Die Einkommensteuer reduziert sich nur um den zusätzlichen Steuervorteil; es ist durchaus möglich, dass sich kein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.

  • Zusatzschutz vereinbar
    Riesterrenten dürfen mit Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden 
  • keine Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
    Die Renten - Leistungen aus einer Riesterrente werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht nicht als Einkommen angerechnet.
  • einmalige Kapitalauszahlung für Kleinbetragsrenten

Sie haben die Wahl: klassisch oder fondsgebunden? 

Bei klassischen Tarifen profitieren Ihre Kunden von einer fest zugesagten Mindestverzinsung. 

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und Ihr Kunde profitiert stärker vom Kapitalmarkt. Auch hier wird zum Teil eine Mindestrente auf Basis der eingezahlten Beiträge garantiert. Entscheidend ist die Anlagementalität des Kunden. 

Besonderheiten

„Zulagenverträge“

Dies sind Altersvorsorgeverträge, die der mittelbar förderberechtigte Ehegatte abschließen kann, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte selbst einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzt.  

Seit 2012 gilt: "Ohne Beitrag - keine Zulage". 

Berufseinsteigerbonus:

Förderberechtigte, die am 01.01. des Jahres in dem der Vertrag geschlossen wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten seit 2008 einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage (Bonus). 

Kinderzulage

Für ab 2008 geborene Kinder ist die Kinderzulage auf 300 € erhöht. 

„Wohnriester“: 

Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages 

Sockelbetrag/besondere Beitragsberechnungen

Der Eigenbeitrag muss mindestens 60 € jährlich betragen. 

Beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. Beiträge in Kindererziehungszeiten.  

Zulagenantrag

Die staatlichen Zulagen werden nur auf Antrag gewährt. 

Fazit

Gerade Geringverdiener und Familien mit Kindern profitieren durch die hohen Zulagen und geringen Eigenbeiträge, aber auch für gutverdienende bietet die neben den Zulagen gewährte steuerliche Förderung interessante Vorteile.

Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt. 

Stirbt die versicherte Person, erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. 

Die Vorteile

  • Vorsorge für Partner und Familienangehörige bei geringem finanziellem Aufwand
  • Vorsorge für Verbindlichkeiten (Hypotheken, Darlehen)
  • Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Tod (Keyman-Absicherung, Existenzgründer, Unternehmer)

   

Sie haben die Wahl 

Risikolebensversicherungen lassen sich in vielen Tarifvarianten umsetzen: 

  • mit konstanter Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit
  • mit variabler Versicherungssumme
  • mit fallender Versicherungssumme (annuitätisch, linear fallend o.ä.)

Oder als verbundene Leben, d.h. mehrere Personen werden in einem Vertrag abgesichert (leichte Beitragsvorteile, aber Leistung nur einmal, bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person). 

Die häufigste Beitragsdifferenzierung erfolgt über Raucher/Nichtraucherstatus, hier sind die einzelnen Raucherklauseln und Nachmeldeverpflichtungen zu beachten. 

Die [pma:] unterstützt Sie in der Produktauswahl durch 

  • die Risikovoranfrage, mit der Sie zügig die Versicherbarkeit Ihrer Kunden klären können, 
  • die Auflistung der Untersuchungs-/Annahmerichtlinien, mit der Sie schnell die erforderlichen Unterlagen/ärztlichen Untersuchungen ermitteln. 
  • eine Zusammenfassung bzgl. der Raucher-/Nichtraucherklauseln
  • eine vergleichende Übersicht zu möglichen Courtagen für Risikoleben-Verträge 

 

Besonderheiten

Risikolebensversicherung können mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ, EUZ) kombiniert werden. Interessant kann eine lebenslange Absicherung mit dem Ziel der Vermögensbildung oder steueroptimierten Vermögensübertragung sein. 

Vereinzelt werden fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten, bei denen nur verkürzte (oder keine) Gesundheitsfragen nötig sind, und die mit Wartezeiten bis zur vollen Leistung, abgeschlossen werden. 

Neben den üblichen Gesundheitsfragen sind insbesondere Angaben zu risikoerhöhenden Hobbys/Sportarten etc. von großer Bedeutung, z.B. bzgl. Motorradfahren, Bergsteigen etc. 

Fazit

Risikolebensversicherungen sind eine preisgünstige Alternative zur Absicherung des Todesfallrisikos, zur Hinterbliebenenversorgung und zur Absicherung von Verbindlichkeiten.

Sterbegeld

Mit der Sterbegeldabsicherung kann bereits zu Lebzeiten der Nachlass mitgeregelt werden. 

Neben der reinen Todesfallleistung sind häufig Service-Leistungen bezogen auf den Todesfall enthalten. 

Die Vorteile

Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bestattung "ohne Gesundheitsprüfung" und noch in fortgeschrittenem Alter (Eintrittsalter bis ca. 85). Die Regelung der Bestattung und/oder die finanzielle Belastung einer Bestattung erfolgt bereits zu Lebzeiten des Versicherten. 

Sie haben die Wahl

Die Bestattungsvorsorge kann als reine Geldleistung vereinbart werden, oder es werden bereits zu Lebzeiten des Versicherten konkrete Vereinbarungen bzgl. der Bestattung getroffen (Bestattungsvorsorge). 

Die [pma:] unterstützt Sie durch eine zusammenfassende Übersicht verschiedener Anbieter, aus der auch einzelne Regelungen bzgl. unterschiedlicher Leistungsumfänge, Wartezeiten etc. hervorgehen. 

Fazit

Eine gute Alternative zur klassischen Risikolebensversicherung, wenn nur die begrenzten Bestattungskosten abgesichert werden sollen. 

U-kasse

Mit der Unterstützungskasse bieten Sie Ihren Kunden eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist insbesondere geeignet für Versorgungen, bei denen die nachgelagerte Besteuerung oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG gewünscht wird. 

Zielgruppen sind

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Spitzenverdiener/leitende Angestellte
  • wenn die Höchstgrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG 
    • ausgeschöpft sind
    • für die Entgeltumwandlung offen bleiben sollen 
  • für Unternehmen, die z.B. keine bilanzielle Auswirkung wünschen o.ä.

Die Vorteile 

 

für den Arbeitgeber

für den Arbeitnehmer

Mitarbeitermotivation/-bindung

individuelle Ausgestaltung (BU, Hinterbliebene)

minimaler Verwaltungsaufwand

Entgeltumwandlungsbetrag bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei

keine bilanziellen Auswirkungen

keine Steuern während der Anwartschaftszeit

Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten                               

Nutzung der nachgelagerten Besteuerung

 

Insolvenzschutz durch PSV und ggf. Verpfändung der Rückdeckungsversicherung

Aber: 

  • PSV-Beiträge durch den Arbeitgeber
  • laufende Beitragszahlung erforderlich 
  • Reduzierung nur unter bestimmten eingeschränkten Voraussetzungen möglich, z.B. 
    • Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
    • vertragliche Vereinbarung zur Reduktion auf Verlangen des Arbeitnehmer o.ä.  

     

 

Sie haben die Wahl

Die Rückdeckung der Versorgungszusage der Unterstützungskasse kann durch klassische oder fondsgebundene Produkte erfolgen. Die Versorgungszusage der Unterstützungskasse und die Rückdeckungsversicherung sind in der Regel kongruent, d.h. die Leistungen sind der Art, der Höhe, der Fälligkeit und den Leistungsvoraussetzungen nach aufeinander abgestimmt. 

Besonderheiten

Die Versorgungszusagen können auch Zusatzbausteine bzgl. BU und Hinterbliebenenversorgung enthalten. Es sind spezielle Regelungen bzgl. steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen zu beachten. 

Fazit

Ein weiterer interessanter Durchführungsweg der bAV.  

 


Auszug aus dem Angebot der Produktpartner