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Münsteraner Maklerpool [pma:] zahlt Mitarbeitern eine erste Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro

Münster, 12. Juli 2023. Aufsichtsrat (AR) und Geschäftsleitung der [pma:] haben in der AR-Sitzung vom 9. Juli 2023 beschlossen, von den Regelungen der Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen. Mit der nächsten Gehaltszahlung erhalten daher Vollzeitkräfte des Unternehmens 1.500 Euro netto zusätzlich. Teilzeitbeschäftigte profitieren anteilig von dieser steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung für das Jahr 2022.

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Der Begünstigungszeitraum läuft seit Oktober 2022 und noch bis zum 31. Dezember 2024. Mit der steuer- und sozialversicherungsfreien Sonderprämie reagiert der Gesetzgeber auf die deutlichen Preissteigerungen in Folge des Ukraine-Krieges. Die für 2022 errechnete Inflationsrate von 6,9 Prozent ist die höchste seit der Ölkrise zu Beginn der 1970er-Jahre. Die Erzeugerpreise für Energie stiegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr um 32,9 Prozent. Dabei erhöhten sich die Erdgaspreise sogar um 50,7 Prozent. Die Strompreise zogen um 27,3 Prozent an; Heizöl und Kraftstoffe waren Ende 2022 um 12,6 Prozent teurer als zu Beginn des Jahres.

„Wir wissen um die Situation aller Betroffenen und möchten als seriöser Arbeitgeber unserer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern unserer Gesellschaft im Rahmen vertretbarer und zur Verfügung stehender Möglichkeiten nachkommen. Wir haben nach Lösungen gesucht, mit denen die [pma:] zu einer gewissen ‚Erleichterung‘ beitragen kann, müssen aber auch darauf achten, die Kapitalausstattung der Gesellschaft nicht zu riskieren. Wir haben uns deshalb entschieden, von den Regelungen der Inflationsaus-gleichsprämie Gebrauch zu machen“, sagt Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, und ergänzt: „Diese Möglichkeit werden wir im gleichen Umfang auch für das laufende Jahr nutzen.“