Lebensversicherung

Die bAV verstehen: Mehr als nur Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist ein Thema, das auf den ersten Blick vielleicht ein wenig trocken und bürokratisch wirken mag. Aber was steckt wirklich dahinter? Wussten Sie z.B., dass die Wurzeln der bAV bis ins Jahr 1832 zurückreichen? Damals, inmitten der industriellen Revolution, begannen Unternehmen erstmals, sich um die Zukunft ihrer Mitarbeiter zu sorgen.

Heute ist die bAV jedoch viel mehr als nur ein Relikt aus alten Zeiten. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Absicherung der Arbeitnehmer und spielt eine zentrale Rolle in der modernen Personalpolitik. Doch leider wird die bAV oft auf die Produkte reduziert, die Sie als Makler anbieten können. Dabei ist die bAV in erster Linie ein arbeitsrechtlicher Prozess, der viele Facetten und Möglichkeiten bietet.

Wie schon erwähnt, wurde 1832 die erste betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung in Deutschland eingeführt. Die industrielle Revolution führte dazu, dass immer mehr Unternehmen ihre soziale Verantwortung erkannten und ihren Arbeitnehmern Unterstützung bieten wollten. Diese frühen Initiativen wurden durch das kaiserliche Sozialversicherungssystem von Otto von Bismarck verstärkt und bildeten bis 1974 die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge. Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) wurde eingeführt, um die bAV an die modernen Anforderungen anzupassen und stellt bis heute die Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge dar.

Im Jahr 2002 kam dann eine wichtige Ergänzung hinzu: Das „Recht auf Entgeltumwandlung“, das es Arbeitnehmern ermöglicht, Teile ihres Gehalts in Beiträge zur Altersvorsorge umzuwandeln. Die letzte große Reform erfolgte 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das weitere Verbesserungen einbrachte.

Was bedeutet bAV aber wirklich?

Nach §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verpflichtet sich der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zuzusagen.

Diese Zusagen können direkt durch den Arbeitgeber oder über einen der im Gesetz genannten Versorgungsträger erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Zusagen haftet, unabhängig davon, ob sie direkt über ihn oder einen externen Träger abgewickelt werden.

Die bAV ist zu also zu 90 % ein arbeitsrechtlicher
Vorgang und nur zu 10 % ein Bereich für Finanzprodukte.

Die bAV umfasst:

  • Altersversorgung: Langfristige Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand.
  • Invaliditätsversorgung: Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung.
  • Hinterbliebenenversorgung: Unterstützung der Familie im Todesfall des Arbeitnehmers.

Neben dem Arbeitsrecht müssen auch andere Rechtsbereiche berücksichtigt werden, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Tarifverträge, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.

Wie der Arbeitgeber seine Zusagen erfüllt und finanziert, bleibt ihm überlassen. In der Praxis ist es oft sinnvoll, auf Versicherungsprodukte zurückzugreifen, obwohl dies keine Pflicht ist. Direktversicherungen bieten zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neben steuerlichen Anreizen und der administrativen Erleichterung sind auch die Planbarkeit und Transparenz ein Pluspunkt.

Es ist also entscheidend, dass die bAV nicht nur als ein Feld für den Verkauf von Versicherungsprodukten betrachtet wird. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sollten verstanden und Kunden umfassend beraten werden. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen und finanziellen Aspekte ermöglicht es, Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die ihren Bedürfnissen gerecht werden und zugleich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So können Sie als Makler nicht nur Produkte verkaufen, sondern echte Mehrwerte schaffen und das Vertrauen Ihrer Kunden gewinnen.

Werden Sie jetzt [pma:] Partner!

Unser spezialisiertes Fachteam für bAV unterstützt Sie individuell in der Beratung Ihrer Kunden.

Partner werden