Krankenversicherung

Gesetzlich versichert, aber trotzdem Privatpatient

Das ist möglich?!

Der Vergleich zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein anhaltend aktuelles Thema in der öffentlichen Debatte. Gesundheitspolitiker aller Couleur, Ärzte-, Krankenkassen- und Patientenvertreter diskutieren regelmäßig über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme. Manche Differenzen scheinen fundamental zu sein. Jedoch ermöglicht die richtige, personalisierte und kosteneffiziente Beratung selbst gesetzlich Versicherten, die Vorteile des privaten Systems wahrzunehmen.

Um zu verstehen, wie dies möglich ist, muss man sich zunächst des großen Unterschieds in der Finanzierung bewusst werden.

Gesetzliche Krankenkassen rechnen nach dem Sachleistungsprinzip ab. Das heißt konkret: Der Arzt reicht die Behandlungskosten direkt bei der zuständigen Krankenversicherung ein – der Patient hat dabei keine Einsicht. Diese Art der Abrechnung erfolgt innerhalb der vier Prinzipien: ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig. Dadurch sind die Behandlungsmöglichkeiten und die Medikamentenauswahl klar limitiert, und die Wartezeiten typischerweise lang.

Dem gegenüber steht das von privaten Krankenversicherungen angewandte Kostenerstattungsprinzip. Hierbei stellt die behandelnde medizinische Einrichtung die Rechnung direkt an den Patienten. Dieser begleicht sie zunächst selbst – bei vollständiger Kostentransparenz – und kann die erstattungsfähigen Kosten anschließend bei seiner Versicherung einreichen. Der große Vorteil: Die Limitierungen des Sachleistungsprinzips gelten hier nicht. Die Behandlung erfolgt nach den Maßstäben der bestmöglichen medizinischen Versorgung. Bei freier Arztwahl und kurzen Wartezeiten geht es ausschließlich darum, das medizinisch bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das Leistungsangebot umfasst nahezu jede medizinische Interventionsmöglichkeit und ist individuell kombinierbar.

Seit 2004 sind gesetzliche Krankenversicherungen verpflichtet, ihren Mitgliedern die Wahl zu ermöglichen. Ergänzungstarife bieten die Möglichkeit, von den Vorteilen der Privatversorgung
zu profitieren. Bei Abschluss dieser Tarife greift das Kostenerstattungsprinzip – und verschafft dem gesetzlich Versicherten sämtliche Annehmlichkeiten einer Privatversicherung.

Eine Grundvoraussetzung für diese Tarife ist, dass das Kostenerstattungsprinzip bei der eigenen Krankenkasse angezeigt wird. Der Wechsel des Abrechnungsprinzips kann für sämtliche oder nur bestimmte Teilbereiche individuell vereinbart werden. Entscheidend ist dabei: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten, die durch das Sachleistungsprinzip entstanden wären. Um von den zusätzlichen Kosten nicht kalt erwischt zu werden, ist die Wahl des passenden Zusatztarifs für den gewünschten Bereich essenziell.

Die Tarif- und Beratungsmöglichkeiten sind immens

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