Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Thema, das viele Versicherte beschäftigt. Oft wird der Wunsch nach einer Rückkehr durch steigende Beiträge im Alter oder durch eine Veränderung der persönlichen Lebensumstände motiviert.
Doch der Weg zurück ist nicht nur kompliziert, sondern birgt auch einige Risiken und Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen ein Wechsel möglich ist, welche Hürden es gibt und warum ein Wechsel gut überlegt sein sollte.
Wann ist ein Wechsel von der PKV zur
GKV möglich?
Grundsätzlich ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur dann möglich, wenn eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Ein Wechsel ist dann sogar obligatorisch. Das ist beispielsweise der Fall sein, wenn das Einkommen eines Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro im Jahr) sinkt. Auch privatversicherte Selbstständige oder Beamte können versicherungspflichtig werden, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr Einkommen unter dieser Grenze liegt. Zudem tritt bei der Aufnahme eines Studiums eine Versicherungspflicht in der GKV ein.
Wechsel nach dem 55. Lebensjahr?
Besonders problematisch ist der Wechsel für Personen ab dem 55. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rückwechsel in die GKV in der Regel nicht mehr möglich, selbst wenn die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht erfüllt wären. Diese Regelung soll zum Schutz der Solidargemeinschaft verhindern, dass ältere Versicherte die GKV in ihren gesunden Jahren verlassen und erst im Alter zurückkehren, wenn sie häufiger ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Krankenversicherung für Rentner?
Viele Versicherte hoffen, im Alter durch die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) Beiträge zu sparen, da in der KVdR nur die Rente und ggf. die betriebliche Altersvorsorge beitragspflichtig sind. Doch der Zugang zur KVdR ist mit hohen Hürden verbunden. Die sogenannte 9/10-Regelung besagt, dass Versicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV versichert gewesen sein müssen. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, muss sich als freiwilliges Mitglied versichern, was zu deutlich höheren Beiträgen führt.
Für einen typischen Beispielfall (Berufsbeginn mit 21 und Rente mit 67) bedeutet das konkret, dass von den letzten 23 Erwerbsjahren mindestens 20 Jahre und acht Monate eine Versicherung in der GKV vorgelegen haben muss. Im Beispielfall könnte somit schon ab dem Alter 46 nur noch der Status eines freiwilligen Mitglieds in der GKV erreicht werden.
Beitragsrisiken für freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte müssen im Rentenalter Beiträge auf alle Einkünfte zahlen, was bei hohen zusätzlichen Einkünften zu erheblichen monatlichen Belastungen führen kann. Im Gegensatz dazu sind PKV-Beiträge nicht einkommensabhängig und können im Alter oft niedriger ausfallen, als viele erwarten.
Einkünfte werden addiert und bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro pro Monat) mit durchschnittlich 16,3 Prozent Beitragssatz belegt. Das entspricht einem GKV-Beitrag von aktuell (2024) 844 Euro pro Monat, plus bis zu 207 Euro Pflegeversicherung, zusammen also 1.051 Euro im Monat. Derart hohe Beiträge zahlen in der PKV nur rund zwei Prozent der Privatversicherten.
Nachteile eines Wechsels in die GKV
Auch wenn ein Wechsel in die GKV möglich ist, sollte dieser Schritt wohlüberlegt sein. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die im Alter von Kapitaleinkünften und Immobilienverkäufen leben, kann die GKV deutlich teurer werden. In der GKV unterliegen alle Einkünfte, nicht nur die Rente, der Beitragspflicht. So wird u.a. auch für die betriebliche Altersversorgung der volle Beitragssatz fällig. (Für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen sind das rund 20 Prozent.)
Wer beispielsweise nach 40 Berufsjahren 200.000 Euro betriebliche Altersvorsorge erhält (das entspricht z.B. dem Anspruch angestellter Journalisten im Versorgungswerk der Presse), muss auf diese Summe insgesamt rund 40.000 Euro Beitrag zahlen. Aus dem Gesamtbetrag wird eine fiktive monatliche Rente berechnet und auf 10 Jahre – also 120 Monate – verteilt. Abzüglich eines Freibetrags (2024: 176,75 Euro), der nur für Pflichtversicherte gilt, werden unter dem Strich rund 300 Euro pro Monat als zusätzlicher GKV-Beitrag fällig. Freiwillig GKV-Versicherte können den Freibetrag nicht nutzen, ihre Belastung ist also noch höher.
Vorsicht vor unseriösen Wechseltipps
Es gibt unseriöse Anbieter, die einen Wechsel über eine kurzzeitige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Ausland empfehlen. Diese Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche Risiken. Die GKV ist über solche Tricks informiert und prüft genau, ob der Job im Ausland nur vorgeschoben wurde. Wird dies festgestellt, kann es dazu kommen, dass jemand nicht in die GKV aufgenommen werden kann und letztlich auf den Basistarif der PKV zurückgreifen muss, der oft finanziell ungünstiger ist.
Fazit: Wechsel gut abwägen
Ein Wechsel von der PKV in die GKV sollte sorgfältig geprüft werden. Für viele mag die GKV auf den ersten Blick eine günstigere Alternative sein, doch die langfristigen Auswirkungen, insbesondere im Rentenalter, können erheblich sein. Es ist daher ratsam, Ihre Kunden vor einem Wechsel umfassend zu beraten und ihre individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass es innerhalb des PKV-Systems verschiedene Möglichkeiten gibt, den Beitragssatz zu reduzieren.
