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Produkte

 

Um Ihre Kunden bestens beraten zu können, benötigen Sie als freier Vermittler eine breite Produktpalette. Bei [pma:] haben Sie Zugriff auf mehr als 400 Produktpartner, exklusive Konzepte und spezielle Tarife. [pma:] ist die Schnittstelle zwischen Ihnen und den Produktpartnern. [pma:] hilft Ihnen, in der Masse die Klasse zu finden. Und somit immer das Richtige für Ihre Kunden.

 

[pma:] bietet Ihnen eine umfassende Produktwelt in allen Sparten: Leben, Kranken, Sach und Kapitalanlagen. Hier finden Sie eine Übersicht der Produkte sowie Produktpartner.

     

Der Spartenbereich Sachversicherungen teilt sich wie folgt auf:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wozu wird eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt?

Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen. 

Über die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist das Bauherrenrisiko in der Regel im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten, jedoch in beschränkter Höhe. 

Bei Überschreiten der hierüber versicherten Bausumme ist es erforderlich, eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. 

Welche Versicherungspflichten bestehen beispielsweise?

  • ausreichende Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle
  • Entfernung umherliegenden Werkzeuge und Baumaterialien
  • Entfernung starker Verschmutzungen, die durch die Baustelle verursacht wurden

Welche möglichen Risiken sind versicherbar?

  • Neubauten
  • Umbauten
  • Reparaturarbeiten 
  • Abbruch- und Grabarbeiten  

     

Bauleistungsversicherung (gewerblich)

Die Bauleistungsversicherung ist ihrem Wesen nach eine Allgefahrendeckung, sie ist sozusagen eine Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. 

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen oder Zerstörung von versicherten Sachen (Sachschäden).

 

Grundsätzlich liegen der Bauleistungsversicherung zwei unterschiedliche Bedingungswerke
zu Grunde:
 
ABN für den Bauherren
ABU für den Bauunternehmer
 

In erster Linie haftet der Bauunternehmer nur für Schäden, die er selbst zu vertreten hat.
Diese sind in der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) geregelt.
Als Folge dieser VOB sind in den ABU Schäden durch Höhere Gewalt ausgeschlossen. 

ABN 

Beginn und Ablauf:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. 

Der Versicherungsschutz endet:

  • mit Bezugsfertigkeit oder
  • nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
  • mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme
  • spätestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit

 

Laufzeit / Prämie:
Die normale Laufzeit beträgt 24 Monate.
Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Eimalbeitrag. Sollte das Bauvorhaben in einer kürzeren Zeit
als 24 Monate fertiggestellt werden ist keine anteilige Erstattung der Prämie möglich. 

Versicherungswert:
Der Versicherungswert sind die endgültigen Herstellungskosten für das gesamte versicherte
Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des
Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. 

 

Bei der Summenermittlung werden folgende Kosten nicht berücksichtigt:

  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Baunebenkosten, wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten
    und behördliche Gebühren

 

Versichertes Interesse:

  • des VN
  • aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind, einschließlich
  • der Subunternehmer, jeweils mit ihren Lieferungen und Leistungen

 

Deckungsumfang der ABN:
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder
Zerstörungen von versicherten Sachen, insbesondere durch:

  • höhere Gewalt und Elementarereignisse
  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
  • Fehler bei der Bauausführung
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • mutwillige oder böswillige Zerstörungen durch Dritte
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen*
  • Glasschäden bis Bauende*
  • Schäden durch außergewöhnliches oder überdurchschnittliches Hochwasser*
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines
    Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung*

    * diese sind nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert

 

Ersatzleistung: 

Die Bauleistungs-Versicherung leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden
müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt
technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. 

ABU 

Beginn und Ablauf:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. 

Der Versicherungsschutz endet:

  • Der Versicherungsschutz endet für Bauleistungen oder Teile davon spätestens mit dem Zeitpunkt,
    in dem sie abgenommen werden oder gemäß VOB Teil B (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen), in der bei Abschluss des Bauvertrages aktuellen Fassung, als abgenommen gelten. Für Baustoffe und Bauteile endet der Versicherungsschutz abweichend von Satz 1 einen Monat nach dem Ende des Versicherungsschutzes für die zugehörige Bauleistung; das gleiche gilt für versicherte Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
  • spätestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit

 

Laufzeit / Prämie:
Die normale Laufzeit beträgt 24 Monate.
Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Eimalbeitrag. Sollte das Bauvorhaben in einer kürzeren Zeit
als 24 Monate fertiggestellt werden ist keine anteilige Erstattung der Prämie möglich. 

 

Für Unternehmerleistungen können folgende Varianten für die Eindeckung gestaltet werden:

  • Einzelanmeldung
  • Rahmenvertrag
  • Jahresumsatzvertrag

 

Versicherungswert:

  • der endgültige Kontraktpreis der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergibt und
    mindestens den Selbstkosten des Unternehmers zu entsprechen hat
  • für nicht enthaltene Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe ist der Neuwert
    der Versicherungswert einschließlich der Kosten für Anlieferung und Abladen
    anzusetzen 

 

Versichertes Interesse:
Versichert ist das Interesse des Versicherungsnehmers (Unternehmer) einschließlich des
Interesses an den Lieferungen und Leistungen seiner Subunternehmer, welches den
vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber entspricht,
soweit der Versicherungsnehmer nach den VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen, in der bei Abschluss des Versicherungsvertrages aktuellen Fassung),
die Gefahr trägt. 

 

Deckungsumfang der ABU:
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder
Zerstörungen von versicherten Sachen, insbesondere durch: 

höhere Gewalt und Elementarereignisse

  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
  • Fehler bei der Bauausführung
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • mutwillige oder böswillige Zerstörungen durch Dritte
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen*
  • Glasschäden bis Bauende*
  • Schäden durch außergewöhnliches oder überdurchschnittliches Hochwasser*
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines
    Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung*

    * diese sind nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert

 


Ersatzleistung:
Die Bauleistungs-Versicherung leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden
müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt
technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. 

 

     

Bauleistungsversicherung (priv.)

Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor Schäden, die nicht vorhersehbar sind und im Laufe der Bauzeit auftreten. Insbesondere zählen dazu Schäden, die durch höhere Gewalt wie Sturm oder Hochwasser verursacht werden. 

Auch Schäden, die durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches entstehen, sind in der Regel versichert. 

 

Es handelt sich um eine Allgefahrendeckung für den im Entstehen befindlichen Bau, wobei Ausschlüsse abschließend aufgezählt werden.

Berufshaftpflicht

Ein Unternehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen. Eine Berufshaftpflichtversicherung gibt Ihrem Kunden hier Sicherheit.

 

Versichert ist der Freiberufler für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Er haftet auch für Schadenfälle, die durch seine Angestellten verursacht werden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Berufshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für den Freiberufler wie auch die einzelnen Mitarbeiter. Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung zwingend notwendig. Diese sollte so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. Für viele Risiken gibt es feststehende Tarife und Prämiensätze (z.B. Ärzte, Steuerberater etc.). 

 

Der gebotene Deckungsschutz entspricht dem einer Betriebshaftpflichtversicherung. Im Unterschied steht die Berufshaftpflicht in fester Beziehung zu dem Selbständigen, die Betriebshaftpflicht ist an den Betrieb gebunden. Bei Eigentumswechsel geht die Betriebshaftpflicht gemäß VVG auf den Erwerber über. Die Berufshaftpflicht nicht.

Betriebshaftpflicht

Ein Unternehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt Ihrem Kunden hier Sicherheit.

 

Versichert ist der Unternehmer für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Der Unternehmer haftet auch für Schadenfälle, die durch seine Angestellten verursacht werden. 

Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter. 

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung zwingend notwendig. Diese sollte so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. Für viele Risiken gibt es feststehende Tarife und Prämiensätze (z.B. Tischler, Handelsbetriebe, medizinische Fußpflege etc.). Vor allem Betriebe die mehrere Tätigkeitsbereiche abdecken benötigen eine individuelle Lösung (z.B. Hausmeisterservice mit Gärtnerei). 

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden. Für bestimmte Berufsgruppen (insbesondere beratende Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT- Unternehmen) ist zusätzlich noch der separate Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ratsam. 

 

     

Boots-/Wassersportversicherung

Überall dort, wo die vorhandenen Gewässer von sehr vielen Bootssportlern oder Badenden benutzt werden oder wo Wassersport und Berufsschifffahrt zusammentreffen, ist die Gefahr, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen sehr groß.

Haftpflichtansprüche, die durch eigene Motorboote, Segelboote oder Windsurfbretter verursacht werden, sind aber im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Diese Deckungslücke schließt die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung. 

 

Wer ist versichert?

Der Antragsteller.

Alle weiteren, zum Führen des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden.

Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.

Haftpflichtschäden, die sich bei der Teilnahme an Regatten ereignen.

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Verunreinigung eines Gewässers einschl. des Grundwassers (Betriebsbedingte Verunreinigungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz).

Was ist nicht versichert?

Die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers und Schirmdrachenfliegers (PHV).

Haftpflichtschäden, die sich aus der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei damit verbundenen Übungsfahrten ereignen.

Besondere Hinweise

Viele Urlauber nehmen ihr Boot mit ins Ausland. Auch hier gilt der Versicherungsschutz, denn die

Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt.

In manchen Ländern besteht für das Halten und Führen von Sportbooten eine Versicherungspflicht

 

(z.B. Italien, Schweiz). Falls das Boot dort genutzt wird, wird die blaue Versicherungskarte benötigt.

 

     

Elektronikversicherung

Warum eine Elektronik-Versicherung? 

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Die Praxis beweist, dass Schäden auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und exakter Wartung nicht zu vermeiden sind. Mit der Elektronik-Versicherung werden die vielfältigen Schadenmöglichkeiten für Sie zu einer kalkulierbaren Größe.

 

Was wird versichert? 

Grundsätzlich können sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Beispielsweise: technische Büroeinrichtungen wie Computer, Fernsprechanlagen, Telefax, Kopierer oder elektromedizinische Geräte, Mess- und Prüfgeräte. 

Welche Schäden und Gefahren sind versichert? 

Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. 

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert? 

Vorsatz des Versicherungsnehmers, Abnutzung, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Innere Unruhen. 

Was wird im Schadenfall ersetzt? 

Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme und abzüglich der Selbstbeteiligung, übernimmt Ihre Elektronik-Versicherung. Nicht versichert sind Wartungskosten. 

Wie hoch ist die Versicherungssumme? 

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten einschl. Montage. 

Welche Bedingungen gelten? 

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik- Versicherung (ABE) sowie die Besonderen Bestimmungen zur Elektronikversicherung. 

Was ist sonst noch wichtig? 

 

Spezialversicherungen für Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sind nicht erforderlich. Es gelten auch Glimm-, Seng- und Schmorschäden mitversichert, die nach den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

 

     

Ertragsausfallversicherung 


Warum eine Ertragsausfallversicherung

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate NICHT übersteigen. 

 

Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen. Die Folge ist, dass fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen, etc.) einer Praxis oder eines Betriebes bei Unterbrechung infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden können. Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen kommen. Die Ertragsausfallversicherung mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden deckt diese Lücke. 

Was wird versichert?

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsausgaben und den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn und eventuell anfallende Schadenminderungskosten.
Der Versicherungsschutz umfasst die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei) für die Dauer von 24 Monaten 

Welche Gefahren sind versichert?

  • Krankheit
  • Unfall
  • Brand, Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
  • Austritt von Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche
  • die Gefahren Brand/Blitzschlag, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus. Leitungswasser und Sturm/Hagel sind je nach Versicherer inklusive oder nicht gar nicht enthalten, sowie optional wählbar

Was wird im Schadensfall ersetzt?

 

Entsteht die Unterbrechung durch Krankheit des Arztes oder Betriebsleiters, werden je nach Versicherer und Wunsch des Versicherungsnehmers die Kosten eines Vertreters oder der entgangen Umsatz sowie die fortlaufenden Kosten ersetzt.

     

Gebäudeversicherung (gewerblich)

Die Gewerbegebäudeversicherung ist gedacht für Unternehmen bzw. Eigentümer eines Geschäftsgebäudes und schützt vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden am Gebäude.

 

Wann wird ein Gebäude als Privat-, Gewerbe- oder Industriegebäude eingestuft?

  • Gewerbe = Gewerbeanteil liegt bei über 50% der Gesamtfläche    
  • Privat = Wohnanteil liegt > 50% der Gesamtfläche 
  • Industrie = Versicherungssummen > 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR

Was wird versichert? 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Gebäude und sonstige Grundstücksbestandteile. 
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Ersetzt wird grundsätzlich der ortsübliche Neubauwert oder die Wiederherstellungskosten
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Betriebsgebäudes.
Zur Vermeidung einer Unterversicherung sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die Höhe Ihrer Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Neuwert des versicherten Gebäudes übereinstimmt. 

Wie beuge ich einer Unterversicherung vor? 

Nutzen Sie die Vorsorge- und Wertzuschlagsversicherung und bei Wohngebäuden den gleitenden Neuwert (1914), damit Sie auch bei Wertzuwächsen nicht unterversichert sind.
Vorsicht bei der Übernahme der Versicherungssumme aus einem Versicherungsschein.
Existiert der Vertrag seit langem, sprechen Sie ihren Mandanten auf evtl. An- und Umbauten an, die den Wert erhöht haben könnten. Bei Unsicherheit kann ein Wertgutachten Abhilfe schaffen.
Die Kosten dafür trägt der Mandant jedoch selbst. 

Mögliche versicherbare Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlage 
  • Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel
  • Elementar 
  • EC

     

Gebäudeversicherung (priv.)

Wozu eine Wohngebäudeversicherung da ist:

Die Grundabsicherung einer Gebäudeversicherung beinhaltet bei allen Versicherern die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. 

Wer eine Gebäudeversicherung benötigt?

Jeder, der ein Haus sein Eigen nennt. Dabei ist es egal ob selbstbewohnt oder vermietet. 

Warum Ihr Kunde eine Wohngebäudeversicherung benötigen?

Das gesamte Gebäude ist zum Neuwert versichert, unabhängig vom Alter und Abnutzung. Außerdem  erstreckt sich der finanzielle Schutz auch auf Transport- und Hotelkosten, sowie auf Aufräum- oder Abbruchkosten oder Kosten für eine Dekontamination. Für den Eigentümer bedeutet das, dass eine Haus gleicher Art und Güte wieder neu gebaut werden kann, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. 

 

Worauf Sie bei der Auswahl für Ihren Kunden achten sollten:

  • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes sollten eingeschlossen sein!
  • Gebäudeschäden nach einem Einbruch (auch Versuch) sollte versichert sein!
  • Nutzwärmeschäden sind im Versicherungsschutz enthalten!
  • Überspannungsschäden sind in ausreichender Höhe abgedeckt!
  • Elementarschäden sind mitversichert!
  • Grobe Fahrlässigkeit ist bis zur Versicherungssumme versichert! 

Geschäftsinhaltsversicherung

Wer braucht eine Geschäftsinhaltsversicherung?
Fast jeder, der einem Gewerbe nachgeht.

 

Versicherbare Gefahren:

  • Einbruchdiebstahl 
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost Sturm-Hagel (ab Windstärke 8)
  • Elementar ist nur in Verbindung mit der Gefahr Sturm möglich
  • EC-Gefahren (Politische Gefahren, Innere Unruhen, Sprinklerleckage, Fahrzeuganprall, Rauch, etc.)

 

Was ist versichert?
Die technische- und kaufmännische Betriebseinrichtung, sowie sämtliche Waren und Vorräte. 

Warum braucht man eine Geschäftsinhaltsversicherung?
Als Geschäftsmann/-frau hat man erhebliches Betriebskapital in die technische und kaufmännische Einrichtung der Geschäftsräume investiert. Eine Vielzahl von Waren und Vorräten werden gelagert, deren Zerstörung oder Diebstahl könnte die wirtschaftliche Existenz des Betriebes gefährden. 

Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem nicht versichert?

  • Sengschäden
  • Sachen, die einem Nutzfeuer oder der Wärme zur  Bearbeitung ausgesetzt werden
  • Schäden durch Sturmflut sowie Eindringen von Regen Hagel oder Schnee durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren
  • Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel an Sachen in Gebäuden, die nicht bezugsfertig 

Wie ist der Inhalt versichert?
Zum Neuwert, daher kann auch bei einem Inhaberwechsel der Geschäftsinhalt auch wenn er bereits abgeschrieben ist nicht zum Buchwert/Zeitwert versichert werden. 

 

Versicherungswert:
Der Zeitwert ist automatisch der Versicherungswert, sofern der Wert der technischen- oder kaufmännischen- Betriebseinrichtung weniger als 40% des Neuwertes beträgt.
Dies Entschädigung ist von VR zu VR in den Bedingungen zu prüfen. Unterbleibt die Wiederanschaffung, entschädigt der VR nur den Zeitwert. 

 

Möglichkeiten zur Vermeidung einer Unterversicherung

  • Kl. 1707 und 1708 Wertzuschlagsklausel
    Die ermittelte Neuwertsumme wird mit einem festgelegten Wertzuschlag erhöht.    
  • Kl. 1709 Vorsorgeversicherung
    Für diese Klausel wird eine separate Versicherungssumme gebildet.
    Der VN zahlt für die Vorsorgesumme 1/3 des zu zahlenden Jahresbeitrags.
  • Stichtagsversicherung
    Der VN zahlt zunächst für die Hälfte der Versicherungssumme Prämie. Dies ermöglicht es ihm, die VSSU hoch genug anzusetzen. Die tatsächlichen Werte muss der VN mtl. zu einem festgelegten Stichtag, innerhalb einer Frist, dem Versicherer melden. Empfehlenswert für Unternehmen mit stark schwankenden Warenbeständen.

 

Unterversicherung:
Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der Versicherungswert die Versicherungssumme, i. d. R. um mehr als 10%, übersteigt. 

Auf diese Besonderheiten sollten Sie achten…

  • Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktive verseuchte versicherte Sachen
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Kosten für die Wiederherstellung/Reproduktion
    von Akten, Plänen, Geschäftsbücher, Karteien
  • Sachen im Freien (z. B. Biertischgarnituren im Freien, sind bei der Conti auch gegen einfachen Diebstahl versichert)
       
    …da es bei den Versicherer erhebliche Unterschiede im Bereich der Entschädigungsgrenzen gibt

 

Je nach Betriebsart sollte auf den Einschluss folgender Klausen besonders geachtet werden: 

  • Kl. 3401 Abhängige Außenversicherung
    Versicherte Sachen befinden sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes, an nicht benannten Orten. Die Werte der außerhalb versicherten Sachen müssen in der Versicherungssumme  des Stammversicherungsortes bereits enthalten sein.
  • Kl. Selbständige Außenversicherung
    Sachen, die sich ausschließlich außerhalb des Stammversicherungsortes befinden.
    Sie bildet eine eigene Position, deren Versicherungswert zusätzlich zum Vers-Wert des Stammversicherungsorts vereinbart werden muss, z.B. das Außenlager eines  Handelsbetriebes.
    Der Risikoort muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Im Schadensfall wir eine vorhanden Unterversicherung angerechnet.
  • Kl. 3404 Anschlussgleise und Wasseranschlüsse
  • Kl. 3405 Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern
  • Kl. 1501 Verkaufspreis für verkaufte lieferungsfertige eigene Erzeugnisse
    Entschädigt werden die bereits verkauften, lieferungsfertigen eigenen Erzeugnisse, die dem Käufer noch nicht übergeben wurden oder auf Abruf bestellt sind.
    Versicherungswert ist, unter Abzug der Mehrwertsteuer, der vereinbarte Verkaufspreis, jedoch ohne Bonis, Skonti, sowie ersparte Kosten für Verpackung und Transport, z.B. Möbelbaubranche.
  • Kl. 1503 Verkaufspreis bei Großhandelsbetrieben
    Hierbei handelt es sich um Großhandelsware, die bereits verkauft ist, aber dem Käufer noch nicht übergeben wurde.
    Versicherungswert = Verkaufspreis abzüglich der durch Nichtlieferung ersparten Kosten. WICHTIG! Für den Fall, dass der VN Ware in gleicher Art und Güte aus unversehrten Beständen liefern kann, oder auf dem Markt sofort erhalten kann, gilt nicht der Verkaufspreis. Sofern der Käufer die Annahme verweigern kann, kommt diese Klausel nicht zum tragen

Betriebsunterbrechung 

Wozu braucht man eine Betriebsunterbrechung?
Betriebsunterbrechungen als Folge von Sachschäden sind heute oft schwerwiegender als der eigentliche Verlust oder die Beschädigung betrieblicher Gebäude, Einrichtungen oder Vorräte.
So kann ein Sachschaden, wie z. B. die Zerstörung oder Beschädigung eines Betriebsbereiches oder einer Maschine sowie das Fehlen dringend benötigter Rohstoffe den gesamten Betriebsablauf blockieren.
Daher reicht eine Absicherung der Gebäude- und Inhaltsschäden allein nicht mehr aus. 

Folgenden BU-Varianten gibt es:

  • Kleine Betriebsunterbrechung KBU bis 1 Mio. EUR VSU (auf erstes Risiko)
  • Mittlere Betriebsunterbrechung MBU bis 2,5 Mio. EUR VSU
  • Große Betriebsunterbrechung FBU über 2,5 Mio. EUR VSU

Gewässerschaden-/Heizöltank-Haftpflichtversicherung

Wozu wird eine Gewässerschaden-/Heizöltank-Haftpflichtversicherung benötigt?

Besitzer von Heizöltanks oder Anlagen mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen haften für Kosten aus Schadenersatzansprüchen, die infolge einer Kontaminierung des Erdreichs oder des Grundwassers bei Austritt dieser Stoffe entstehen. 

Welche Schadensfälle und Kosten können entstehen?

Durch den Austritt von Heizöl aus einem undichtem Tank, undichten Leitungen oder einem Rohrbruch nach Senkungen des Erdreichs können hohe Kosten für die Reinigung von verschmutzen Gewässern entstehen, außerdem Kosten für Ausbaggern und Entsorgung kontaminierten Erdreichs sowie Gutachterkosten. 

 

Gewerbekunden-Produkte (sonstige)

Mit dem Produkt "Gewerbekunden-Produkte (sonstige)" werden gewerbliche Sachversicherungsprodukte verknüpft, für die es keine eigene Produktbeschreibung gibt. 

Dazu gehört unter Anderem die Veranstalterhaftpflichtversicherung.

 

Glasversicherung (gewerbl.)

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

- Bruchschäden an den Verglasungen 

Was ist versichert?

- Mehrschicht-Isolierverglasung,
- Glasscheiben, auch Spiegel, je nach Versicherer auch Einzelscheiben mit einer Einzelgröße über 6 m² oder 9 m² - Sicherheitsglas
- Blei- und Messingverglasung
- Außen- und Innenverglasung
- Außenverglasung, fest mit dem Gebäude verbunden und für  alle frei zugänglich sind

 

Welche Schäden sind nicht versichert?

- Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer oder Flecken
- Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet 

Darauf sollten Sie achten!

- Werbeanlagen sind nicht automatisch in der Glasversicherung mitversichert, sondern müssen gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden 

Wie wird entschädigt?

- Der VR leistet Naturalersatz, er trägt die Kosten für Lieferung und Einsetzen von Ersatzmaterial gleicher Art und Qualität.
- Sind Hindernisse zu beseitigen oder ist ein Gerüst bzw. Kran zum Einbau erforderlich, übernimmt der Versicherer diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. 

Differenziert wird zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung

- die pauschale Glasversicherung für Gebäude –und Mobiliarverglasung
- Versicherungsschutz für die Gebäudeverglasung soweit die Räume dem allgemeine Gebrauch dienen
- Schaufensterverglasung, je nach Größe, i. d. R. größer als 6 m² oder 9 m², abhängig vom Versicherer, wird die Einzelscheibe versichert (diese Variante ist sehr Kostenintensiv 

Darauf sollten Sie achten

- je nachdem, welche Betriebsarten sich in dem Gebäude befinden, verlangt der VR einen Risikozuschlag (z. B. bei Juwelieren, Optiker, usw.) oder der VR gibt einen Nachlass (für Bürobetriebe, Arztpraxen etc.)
- Zusätzlichen Kosten für Malerarbeiten, Kran- und Gerüstkosten, Maurerarbeiten, Umrahmungen, Beschläge etc. sind nur begrenzt (je nach Versicherer bis 500 EUR oder 2.000 EUR eingeschlossen)

Glasversicherung (priv.)

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Glasbruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung. 

Was ist versichert?

Zu Gebäudeverglasung zählen mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garage fest verbundene Außen- und Innenscheiben. Mobiliarverglasung besteht für bewegliche Gegenstände wie Glastische oder Vitrinen. 

  

Welche Schäden sind versichert?

Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. 

Welche Schäden sind nicht versichert?

- Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer , Schrammen oder Muschelausbrüche
- Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet.
- Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, wie Brand oder Einbruchdiebstahl, sind nicht über die Glasbruchversicherung versichert. 

 

Gruppenunfallversicherung

Warum eine Gruppenunfallversicherung?

- Mit Argumenten überzeugen -

Was macht eine Gruppenunfallversicherung für Unternehmen so interessant?

  • Attraktive Sonderleistungen binden qualifizierte Mitarbeiter enger an das Unternehmen. 
  • Sie bietet zusätzlich zur Berufsgenossenschaftlichen-Unfallversicherung, durch die  nur Berufsunfälle versichert sind, Versicherungsschutz bei allen Unfällen des täglichen Lebens.
  • Betriebliche Unfallversicherungen sind ein sozialer und kostengünstiger Beitrag des Unternehmens für seine Mitarbeiter.

Ist jedes Unternehmen, mit seinem Unternehmer und den Arbeitnehmern automatisch in der Berufsgenossenschaft versichert?

  • Kraft Gesetz sind Unternehmer nur in wenigen Ausnahmefällen in der Berufsgenossenschaft versichert. Kraft Satzung sind Unternehmer bestimmter Berufszweige verpflichtet, sich in der Berufsgenossenschaft zu versichern. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Es gibt viele Unternehmer, die nicht über eine Berufsgenossenschaft versichert sind, da entweder keine freiwillige Versicherung abgeschlossen wurde, oder sich die Unternehmer von der Verpflichtung befreien konnten.
  • Die Arbeitnehmer sind generell in der Berufsgenossenschaft versichert.

Welche Argumente gibt es für den Abschluss einer Gruppenunfallversicherung, wenn Ihr Mandant der Meinung ist, das der Schutz der Berufsgenossenschaft ''völlig ausreicht''?

  • Die Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung reichen oft nicht aus, um die finanziellen Belastungen dauerhafter Invalidität auszugleichen.
  • Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind vom Gesetzgeber begrenzt und lassen sich nicht dem individuellen Bedarf des Unternehmens anpassen.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung leistet erst bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn diese mindestens 20 % beträgt, während die private Unfallversicherung bereits ab 1% Invalidität zahlt.
  • Fallen wichtige Führungskräfte oder Know-How-Träger aus, kann die Liquidität eines Unternehmens leiden. 

Welche steuerlichen Vorteile entstehen dem Unternehmen?

Vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zur Gruppenunfallversicherung sind Betriebsausgaben und führen zu einer Minderung der Steuerlast. Die Regelung zur Pauschalversteuerung der Beiträge nach § 40 b Abs.3 gilt nur in Verbindung mit der Vereinbarung des Direktanspruches! Zwei Varianten ergeben sich bei diesen Verträgen für "Fremde Rechnung":

  • Der Arbeitnehmer hat einen direkten Rechtsanspruch auf die Versicherungs-Leistungen
    • Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen dem Lohnsteuerabzug.
    • Die erbrachten Versicherungsleistungen sind steuerfrei.
    • Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern und Todesfallleistungen fallen unter die Erbschaftssteuer.
    • Der Arbeitnehmer kann die zu versteuernden Beiträge als Werbungs- und/oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
  • Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen. 
    • Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen.
    • Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge, sind im Versicherungsfall steuerpflichtige*, bis dahin steuerfrei.
    • Die erbrachten Versicherungsleistungen sind steuerfrei.

     

*Alle entrichteten Beiträge seit Beginn des Dienstverhältnisses werden berücksichtigt (auch bei zeitlichen Unterbrechungen oder wenn mehrere Verträge bestanden). Die Höhe der zu versteuernden Beiträge ist auf die dem Arbeitnehmer ausgezahlten Versicherungsleistungen begrenzt.


Haftpflichtversicherung - Allgemein

Unter diesem Produkt finden Sie Tarife, die anderen Haftpflichtprodukten nicht eindeutig zugeordnet werden können, z.B. die Vereinshaftpflicht.

Allgemein

Einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über und alles Wissenswerte zum Thema Haftung und allgemeine Haftpflichtversicherung. 

Einschlägige Paragraphen für die Haftung sind insbesondere: 

-Aus Schuldverhältnissen §§ 280 ff
-Aus unerlaubter Handlung §§ 823 ff 

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Haftpflichtversicherungen finden sich in den §§ 100 bis § 124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). 

 

Den vertraglichen Rahmen gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen, nämlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)    

Arten der privaten Haftpflichtversicherung

  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht

Arten der gewerblichen Haftpflichtversicherung

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht
  • Verkehrshaftung
  • Vermögensschadenhaftpflicht/D&O

Haus-/Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • Finanzielle Folgen des Haus- und Grundstücksbesitzers 
  • aus Ansprüchen eines Dritten auf Schadensersatz wegen Personen- und/oder Sachschäden 
  • auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen 
  • bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten.

 

Was ist versichert?

Prüfung, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, Erstattung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen.  

Wer ist versichert?

Der Haus- und Grundbesitzer als natürliche und/oder juristische Person sowie alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten vornehmen.

Hausratversicherung

Was ist versichert?             

Die Grundabsicherung einer Hausratversicherung beinhaltet bei allen Versicherern die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruch-Diebstahl. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Einrichtung durch diese Gefahren greift die Hausratversicherung. 

Wer benötigt eine Hausratversicherung?

Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, egal, ob im Eigenheim oder zur Miete. Die Hausratversicherung wird pro Haushalt abgeschlossen. Hier ist der gesamte Hausrat einer Familie oder Lebensgemeinschaft versichert. Nicht versichert ist jedoch der Hausrat eines Untermieters. 

Warum Ihr Kunde eine Hausratversicherung benötigt?

Der gesamte Hausrat ist zum Neuwert versichert, unabhängig von Alter und Abnutzung. Außerdem erstreckt sich der finanzielle Schutz auch auf Transport-, Lager- und Hotelkosten, sowie auf Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten. Überdies sind die Hausratgegenstände auch vorübergehend außerhalb der Wohnung, z.B. im Urlaub, innerhalb bestimmter Fristen und Summen versichert. In der Regel sind 20% Versicherungssumme als Entschädigungsgrenze für Wertsachen wie z.B. Schmuck, Antiquitäten oder handgeknüpfte Teppiche, vereinbart. 

Worauf Sie bei der Auswahl für Ihren Kunden achten sollten:

  • Die Versicherungssumme sollte nach heutigem Neuwert ermittelt sein. Ansonsten besteht im Schadenfall eine Unterversicherung!
  • Überspannungsschäden durch Blitz sollten bis zur Versicherungssumme versichert sein!
  • Rauch-, Ruß- und Senkschäden sollten mitversichert sein!
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sollten eingeschlossen sein!
  • Elementarschäden sollten versichert sein!

Jagdhaftpflichtversicherung

Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Ein Jäger, der nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen will, ist nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. 

Welche Risiken können versichert werden?

Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen (inclusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist in der Regel die Hunde-Haftpflichtversicherung für einen oder mehrere Jagdgebrauchshunde des Jägers.

 

KFZ-Handel und -Handwerk

Welche Gefahren sind versichert?

Die Spezial-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeug- Handwerks- und Handelsbetriebe umfasst als Grunddeckung die Allgemeine Betriebshaftpflicht, sowie Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken:

 

  • Auslandsreisen/indirekter Export,
  • Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter,
  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Gewährleistungsansprüchen bis zu 1 Jahr
  • Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden 
  • Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen
  • Be- und Entladeschäden
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von zur Reparatur usw. übernommen fremden Kraftfahrzeugen und Anhängern (bei Handelsbetrieben nur nach besonderer Vereinbarung)
  • Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge,
  • Arbeitsmaschinen
  • Produkthaftpflicht
  • Zusicherungshaftung

Bei Bedarf können Deckungserweiterungen vereinbart werden wie:

  • Direkter Export und/oder Montagearbeiten im europäischem Ausland,
  • sonstige Mietsachschäden,
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von im fremden Kraftfahrzeug befindlichem
  • zusätzlichen Wageninhalt; ausgenommen Geld, Wertpapiere (einschließlich Sparbücher, Scheckhefte, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen und 
    Ansprüche wegen Schäden an Lastkraftwagen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, an Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Kraftomnibussen

Folgende Bedingungen gelten:

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
  • Spezial-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeug-Handwerks- und Handelsbetriebe
  • Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen

KFZ-Versicherung

Was beinhaltet die Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Versicherung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Kfz - Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassenunfall
  • Fahrerschutz 

 

Kfz-Haftpflichtversicherung:

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Die Kfz - Haftpflichtversicherung dient zur finanziellen Absicherung gegenüber geschädigten Dritten im Straßenverkehr. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abzuschließen. 

Kaskoversicherung:

Die Kaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers. Sie bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. In der Kfz - Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. 

 

Die Teilkaskoversicherung bietet im allgemeinen Schutz vor:

  • Brand oder Explosion.
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
  • unmittelbare Einwirkung Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
  • Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdschutzgesetz.
  • Glasbruchschäden.
  • Kurzschlussschäden.
  • Marderbiss ohne Folgeschäden.

Da es sich bei der o. g. Teilkaskodeckung um den allgemeinen/Basisschutz handelt, bietet jedes Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an. Somit bietet sich für den Versicherungsnehmer an, den Deckungsschutz seinen Wünschen entsprechend zu modifizieren. 

 

Die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzung zur Teilkaskoversicherung und beinhaltet den Versicherungsschutz:

  • Schäden durch Vandalismus oder der mutwilligen Beschädigung Dritter am Fahrzeug des Versicherungsnehmers.
  • Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall.

 

Auch in der Vollkaskoversicherung bieten die Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an. Für die Teil- und Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung wählen. Die gängigen Selbstbeteiligungen sind z. B. VK 300 € SB + TK 150 € SB, VK 300 € SB + TK 0 € SB, VK 500 € SB + 150 € SB etc. Diese können je nach Versicherungsunternehmen variieren. 

Schutzbrief - Leistung:

Bei Einschluss eines Schutzbriefes über den Versicherer, erhält der Versicherungsnehmer Hilfe im Fall einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder teilweise für sich selbst (Personenhilfe).

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeugs am Unfall-/Pannenort.
  • Abschleppen: Transport in die nächste Werkstatt.
  • Fahrzeugbergung.
  • Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum Fahrzeug. Mietwagen, Bahn, Flug.
  • Fahrzeug-Rücktransport (Meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzteil-Versand (Meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers.
  • Fahrzeugunterstellung.
  • Übernachtungskosten.
  • Nutzungsausfall.
  • etc.

Insassenunfallversicherung:

Anders als bei einer allgemeinen Unfallversicherung, haben die versicherten Personen Versicherungsschutz nur für erlittene Unfälle durch rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs.  Die Insassenunfallversicherung wird hauptsächlich als Pauschalsystem angeboten, auch nach der Anzahl von Plätzen oder Personen. 

Aufgrund der Neuregelung im Rahmen des VVG haben die Insassen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus generell Versicherungsschutz über die Kfz – Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund erachten die Experten diese Art des Versicherungsschutzes als überflüssig. 

Fahrerschutzversicherung:

Die Fahrerschutzversicherung bietet den Versicherungsschutz bei der Entschädigung durch selbst- oder mitverschuldeten Unfälle für die berechtigten Fahrer in der Kfz - Haftpflichtversicherung (Auch Versicherungsnehmer). 

Übernahme der Kosten wie:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
  • etc.

Kredit- und Kautionsversicherung

Die Kreditversicherung deckt entstandene Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr ab. Die folgenden Sparten sind zu unterscheiden: der Ratenschutz bei Arbeitslosigkeit, die Forderungsausfall-Versicherung (Delkredere- bzw. Warenkreditversicherung) sowie die Kautionsversicherung.

 

Forderungsausfall-Versicherung 

Forderungsausfälle in deutschen Unternehmen steigen dramatisch an. Und so kann jede einzelne Insolvenz einen Dominoeffekt auslösen: Zahlt der Kunde nicht, gerät häufig auch der Lieferant in Liquiditätsengpässe. Er kann in der Folge seinerseits oft seine Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen. Selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, verschlechtern unvorhergesehene Forderungsausfälle die Bonität des Unternehmens. Muss dann ein Kredit aufgenommen werden, fallen zusätzlich noch Finanzierungskosten an. 

Die Lösung:
Mit einer Forderungsausfall-Versicherung kann sich ein Unternehmen vor diesem Risiko schützen. 

Versichert sind die Ausfälle von Forderungen im In- und Ausland einschließlich Mehrwertsteuer aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gegenüber Privat- und Firmenkunden. 

Hat der Inlandskunde zwei Monate nach Fälligkeit die Rechnung noch nicht bezahlt (Nichtzahlungstatbestand), erhalt der Kunde von der Gesellschaft eine Entschädigung. Man müssen nicht die Insolvenz des Kunden abwarten und sicher sich schnelle Liquidität. 

Bei ausländischen Kunden übernimmt die Gesellschaft für den Kunden das Inkassoverfahren. Zahlt der Auslandskunde dennoch nicht, erhält man ebenfalls eine Entschädigung. 

Kautionsversicherung 

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden.
Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums, weil jede Bürgschaft voll auf den Kreditrahmen eines Unternehmens bei der Bank angerechnet wird. 

Mit der Kautionsversicherung hat man zum Beispiel die Möglichkeit den Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Je nach Absicherungsbedarf bieten die Gesellschaften entsprechende Lösungen an: 

Kautionsversicherung
Diese bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen sowie Existenzgründer. Ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten können Sie die notwendigen Avalarten vereinbaren. 

 

Hier eine Auswahl der zahlreichen Avalarten zur Absicherung von: 

  • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche) 
  • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung) 
  • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG) 
  • An- und Vorauszahlungen 
  • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten 
  • Warenlieferungen Forderungen aus Mineralöllieferungen 
  • Rekultivierungsverpflichtungen Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden 
  • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz 
  • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit 
  • Erschließungsmaßnahmen 
  • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten 
  • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen) 
  • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz 
  • Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 
  • Forderungen aus dem BSP System IATA 
  • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft) 
  • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB Dienstleistungsverträgen Mitarbeiterbeteiligungen  

 

Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
Anbieter von Pauschalreisen müssen seit 1994 (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber die Absicherung des gezahlten Reisepreises, für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, nachweisen. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden. 

 

Kunst-/Schmuck-/Pelzversicherung

Kunst

Kunstobjekte unterliegen vielen Gefährdungen:
Durch Wasser und Feuchtigkeit, durch Feuer und Rauch, durch Diebstahl und Vandalismus, durch Transport und Lagerung. Kunstobjekte sind einzigartig und unwiederbringlich. Schäden an ihnen wiegen ungleich schwerer als Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauches. 

Juwelen, Schmuck und Pelze 

Sie stellen ein beachtliches Sachvermögen dar, das auf Reisen und zu Hause vielen Gefahren ausgesetzt ist. Durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung können einzigartige Werte verloren gehen.

Individueller Versicherungsschutz schützt diese Werte Ihrer Kunden. 

 

Landwirtsch.-/Waldbrandversicherung

Landwirtschaft 

Alle Landwirte tragen besonders hohe Risiken. Da können im Schadenfall schnell die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage gefährdet sein. Als landwirtschaftlicher Unternehmer ist man in der Regel nicht in der Lage, für den Fall der Fälle ausreichend eigene Rücklagen zu bilden. 

Tarife für ein Kombiprodukt sind unter den einzelnen Produktbausteinen wie zum Beispiel Gebäudeversicherung (gewerblich) zu finden.

 

Der Deckungsumfang der einzelnen Versicherungsbausteine beinhaltet: 

Gebäude- und Inhaltsversicherung
Die landwirtschaftliche Gebäude- und Inhaltsversicherung deckt Sachschäden bis zum vollen Wiederherstellungswert ab. Sie beinhaltet wahlweise die reine Feuerdeckung oder als Gesamtpaket Schäden durch Feuer, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser, Glasbruch, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall und nach besonderer Vereinbarung Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). 

Haftpflichtversicherung
Die landwirtschaftliche Betriebshaftversicherung sichert die Grundrisiken ab, die aus dem Betrieb des Unternehmens entstehen können. Die Umwelthaftpflicht und die Privathaftpflicht sind dabei fester Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die Umweltschadensversicherung und die Feuerhaftungsversicherung können dazu gewählt werden. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Pferdehaltung sind auch eigene Pferde, Pensionspferde und die Reitlehrertätigkeit versicherbar. 

Technische Versicherung
Die technische Versicherung bietet Versicherungsschutz für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte sowie stationäre und fahrbare Maschinen. Es handelt sich um eine umfangreiche Allgefahrendeckung, d. h. es sind alle Gefahren, soweit sie nicht ausdrücklich als Ausschluss genannt sind, versichert. So sind beispielsweise Schäden abgesichert bei Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Kurzschluss, Überstrom und Überspannung. Versichert werden u. a. Steuerungsanlagen von Lüftungs-, Heizungs-, Melk- und Fütterungstechnik sowie Mahl- und Mischanlagen, Notstromaggregate und natürlich fahrbare Maschinen, wie Mähdrescher und Rübenroder. 

Pauschale Tierseuchen- und Tierdiebstahlversicherung
In der pauschalen Tierversicherung können kleinere und mittlere Tierbestände gegen bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tuberkulose, BSE und Aujeszkysche Krankheit) und Diebstahl versichert werden. Für größere und spezialisierte Tierhaltungen bietet sich die Ertragsschadenversicherung an. 

Transportversicherung
Die Transportversicherung schützt Sie bei Transportschäden. Und zwar sowohl bei Inlandstransporten als auch bei Transporten von und nach Anrainerstaaten. Egal ob Sie selbst transportieren oder ob Sie Ihre Güter einem Frachtführer / Spediteur übergeben. Versichert sind: Transporte von hergestellten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Handelswaren, als Arbeitsgeräte mitgeführte Maschinen, Werkzeuge und Apparate, gelegentliche Transporte für Dritte. 

Waldbrandversicherung 

Versicherungsumfang: 

Der Versicherungsschutz umfasst Schäden verursacht durch: 

  • Brand 
  • Blitzschlag 
  • Explosion 

Versicherungsschutz gegen Brand bei Weihnachtsbaumkulturen sowie bei geschlagenen Holzbeständen nach Kalamitäten oder für Holz im Eigentum des Holzkäufers kann gesondert vereinbart werden. 

Versichert sind: 

  • stehende, wachsende Waldbestände (Waldversicherung) 
  • geschlagene Holzbestände - solange sie am Gewinnungsort im Wald lagern und noch Eigentum des Waldbesitzers sind (Holzschlagversicherung) 

Nicht versichert sind: 

  • Waldbestände, deren Verwertung als Weihnachtsbaum, Zierpflanze oder Schmuckreisig vorgesehen ist 
  • Wälder und Holzbestände, die nicht mehr Eigentum des Versicherten sind 
  • geschlagenes Holz, das noch Eigentum des Versicherten ist, aber z.B. durch Sturm oder Insektenschäden in außergewöhnlichen Mengen angefallen ist

Was zahlt die Waldbrandversicherung im Schadenfall?
Die Entschädigungsleistung für stehende und wachsende Waldbestände ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, die nach einem dem Vertrag zugrunde gelegten Wertermittlungsverfahren (Versicherungsmethode) festgelegt worden sind. Man unterscheidet zwischen drei möglichen Versicherungswertmethoden:
  
Pauschale Kulturkostenversicherung (Pauschalmethode)
Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten ohne Rücksicht auf das Alter des geschädigten Bestandes. Eventuelle Restwerterlöse aus Brandholzresten fallen bei der Pauschalversicherung dem Waldeigentümer zu. 

Die pauschale Kulturkostenversicherung ist anwendbar für Waldbestände, bei denen eine Prognose des altersbedingten Wertzuwachses nicht möglich oder ein Wertzuwachs nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus ist sie anwendbar bei geringwertigen Beständen mit hohen Kulturkosten oder älteren, über 40-jährigen Beständen mit möglichen Restwerterlösen. 

Der nach der Pauschalmethode gebotene Versicherungsschutz sichert den Waldbesitzer ab, damit er der waldgesetzlichen Verpflichtung zur Wiederaufforstung einer geschädigten Waldfläche nachkommen kann.
  
Versicherung zum Teilwert (Teilwertmethode)
Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten mit altersabhängiger Zinsaufrechung. Die Versicherung zum Teilwert ist nur anwendbar für 1-40jährige Waldbestände.
  
Versicherung zum Vollwert (Vollwertmethode)
Ersetzt wird der für den geschädigten Waldbestand nach einer anerkannten Waldwertrechnungsmethode ermittelte Wert unter Berücksichtigung des Alters der Bestockung. Die Berechnungsgrundlagen der Wertermittlung werden vertraglich festgelegt. 

Die Versicherung zum Vollwert ist für alle Waldbestände anwendbar. Besonders geeignet ist diese Methode für die Versicherung von Jungbeständen, da nach einem Brand in Kulturen, Dickungen oder Stangenhölzern nicht mit Restwerterlösen zu rechnen ist. Bei Althölzern wird ein etwaiger Erlös aus verwertbaren Brandholzresten von dem ermittelten Wert abgezogen. 

Im Gegensatz zu der Pauschalmethode führt die Versicherung der Waldbestände nach der Voll- und Teilwertmethode entsprechend den Kapitalisierungsvorgaben automatisch mit dem fortschreitenden Alter zur Steigerung des zu erwartenden Entschädigungswertes

 

Luftfahrtversicherung

Warum eine Luftfahrtversicherung?

Die Luftfahrt-Versicherung bietet ein umfassendes Schutzkonzept, das alle für ein Luftfahrzeug abzuschließende Versicherungen in einer Police zusammenfasst.

 

Durch eine gebündelte Risikodeckung gewährt sie Versicherungsschutz für das Luftfahrzeug, für den Halter, den Piloten, die Besatzungsmitglieder und die Fluggäste. 

Die Bündelung beinhaltet folgende Sparten

  • Luftfahrt-Halter-Haftpflicht-Versicherung
  • Luftfrachtführer-Haftpflicht-Versicherung
  • Luftfahrzeug-Kasko-Versicherung
  • Sitzplatz-Unfall-Versicherung

Es ist z. B. nicht erforderlich, alle vier in der Police zusammengefassten Versicherungen zur gleichen Zeit abzuschließen. 

Luftfahrt-Halter-Haftpflicht

Gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz haften der Halter eines Luftfahrzeuges für einen – auch unverschuldet – außerhalb des Luftfahrzeuges entstandenen Personen- und Sachschaden
ohne Rücksicht auf die Rechtswidrigkeit Ihrer Schadenzufügung und unter Einschluss von Schadenfällen, die infolge höherer Gewalt eintreten.
Gemäß § 44 Luftverkehrsgesetz ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn Passagiere an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- und Aussteigen getötet,
körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt werden. 

Luftfahrt-Kasko-Versicherung

Im Rahmen der Luftfahrzeug-Kasko-Versicherung werden Schäden durch Verlust-, oder die Beschädigung des Luftfahrzeuges am Boden, auf dem Wasser sowie während des Transportes ersetzt 

Sitzplatz-Unfall-Versicherung

Der Versicherungsschutz der Sitzplatz-Unfall-Versicherung und der obligatorischen Passagier-Unfall-Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, von denen die Insassen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs betroffen werden. Der Versicherungsschutz dauert vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeuges unter Einschluss von Unfällen während des Ein- und Aussteigens.
Die Unfall-Versicherung kann für alle Insassen eines Luftfahrzeuges (Besatzung und Fluggäste) abgeschlossen werden; sie wird in der Regel für den Todesfall und den Invaliditätsfall beantragt.

 

Maschinenversicherung

Bei der Maschinenversicherung wird grundsätzlich zwischen stationären und mobilen Maschinen unterteilt. Da für fahrbare und transportable Geräte infolge ihrer spezifischen Einsatzmöglichkeiten besondere und zusätzliche Risiken gelten, wurden für diesen Risikobereich das Bedingungswerk der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) geschaffen. Es gilt für Baugeräte und sonstige Sachen, beispielsweise für Erdbewegungsgeräte, Hebegeräte, landwirtschaftliche Geräte usw. 

Abgesichert sind Schäden durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser.

Deckungsvarianten

Komplettdeckung 

Die Komplettdeckung umfasst alle Gefahren des täglichen Einsatzes inklusive der inneren Betriebsschäden, wie z.B.:
· Brand, Blitzschlag, Explosion
· Einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
· Bedienungsfehler
· Ungeschicklichkeit
· Böswilligkeit, Sabotage Dritter
· Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
· Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
· Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
· Über- oder Unterdruck
· Versagen von Mess-, Regel-, oder Sicherheitseinrichtungen
· Naturgewalten (Hochwasser, Sturm, Frost, Erdbeben)
· Transporte (ausgenommen Seetransporte) 

Kaskodeckung 

Die Kaskodeckung umfasst viele Gefahren des täglichen Einsatzes mit Ausnahme der inneren Betriebsschäden und des betriebsbedingten Verwendungsrisikos. 

MTV-Deckung 

Die MTV-Deckung (Maschinen-Teilversicherung) umfasst analog der Kfz-Teilkaskoversicherung die nachfolgend genannten Gefahren:
· Brand, Blitzschlag, Explosion
· Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
· Sturm, Frost, Eisgang
· Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser
· unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde
· Bruchschäden an der Verglasung
· Kurzschluss an der Verkabelung 

Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für stationäre Maschinen gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
  • Versichert werden können sämtliche stationären Maschinen und maschinellen Anlagen, wie z. B. Werkzeugmaschinen (Dreh, Fräs- und Bohrmaschinen), Strömungsmaschinen (Dampfturbinen, Kreiselpumpen), Druckmaschinen (Tiegel, Rotations- und Offsetmaschinen), Holzbearbeitungsmaschinen (Gatter, Pressen) und sonstige technische Anlagen.

 

Im Teilschadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten ersetzt. Im Totalschadenfall wird der Zeitwert abzgl. Rest- bzw. Schrottwert ersetzt. 

Die Entschädigungsleistung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

 

Montageversicherung

Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Einrichten der Baustelle bis zur Fertigstellung
und Übernahme durch den Auftraggeber.

 

Für diesen Zeitraum bietet die Montage-Versicherung einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz. Neben der wirtschaftlichen Absicherung im Schadenfall kann das Montageunternehmen in seiner Kalkulation anstelle unsicherer Risikozuschläge feste Beträge verwenden. 

Was wird versichert?

Als Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle- und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc. 

Als Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc. 

Als fremde Sachen: Alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung – „Bearbeitungsschaden“ – fallen. 

Montageausrüstung und fremde Sachen können nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden. 

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind beispielsweise auf:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs- und Werkstättenfehler oder Montagefehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, hoheitliche Eingriffe, normale Witterungseinflüsse, Kernenergie und Verluste, die bei Bestandskontrollen festgestellt werden, sowie Schäden als Folge von Betriebseinflüssen während der Erprobung. 

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Montage-Versicherung zahlt Ihnen bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt. Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu einem bestimmten %-Satz der Versicherungssumme für das Objekt mitversichert. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. Mehrkosten für Änderungen und Kosten für die Beseitigung eines Mangels an der versicherten Sache werden nicht ersetzt. 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Für das Montageobjekt: Voller Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten. 

Für die Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen. 

Für fremde Sachen: Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko. 

Was ist sonst noch wichtig?

Alle an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligten Subunternehmer sind mitversichert, soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind. 

Um lückenlosen Versicherungsschutz gewährleisten zu können sollte sich an die Montageversicherung eine Maschinenversicherung für die entsprechenden Maschinen anschließen. 

 

Multi-Risk/-Line-Produkte

Unter einem Multilineprodukt versteht man eine Allgefahrendeckung. Hier gelten generell alle Sachen und Gefahren mitversichert, die nicht durch entsprechende Vereinbarungen in den Bedingungen separat ausgeschlossen werden.

 

Als Allgefahrendeckung bezeichnet man den Versicherungsschutz, der sich über alle Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel die Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund Diebstahl, Einbruchdiebstahl u. Raub von versicherten Sachen, sowie Schäden durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse – es sei denn, dass diese durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde. 

Die Multi-Risk bzw. Multi-Line-Versicherung ist eine Kombination der Versicherungen für: 

  • Betriebsfahrzeuge, 
  • Betriebshaftpflicht, Zusatz- und Umwelt-Haftpflicht, 
  • Geschäftsgebäude, 
  • Geschäftsinhalt, 
  • evtl. vorhandene Glas- und Werbeanlagen, 
  • Elektronik und 
  • Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung. 
  • Rechtsschutzversicherung
  • Transportdeckung
  • uvm.

 

Muliltlineprodukte sind in der Regel spezialisiert auf bestimmte Betriebsarten oder -gruppen. 

 

Musikinstrumentenversicherung

Wofür wird eine Musikinstrumentenversicherung benötigt?

Eine Privatperson, Verein oder Orchestermitglied kann sein Musikinstrument mit Zubehör gegen Beschädigungen und Verlust zum Zeitwert versichern. 

Welche Schäden sind versicherbar?

  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl
  • Abhandenkommen 
  • uvm.

Privathaftpflichtversicherung

Wozu eine Privathaftpflichtversicherung da ist:

Für jeden Schaden, den Ihr Kunde  verursacht, haftet er  in unbegrenzter Höhe. Ob aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit, die Gründe spielen keine Rolle. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen auf Schadenersatz bis zu der vereinbarten Deckungssumme, auch die Familie. 

Wer eine Privathaftpflichtversicherung benötigt:

Grundsätzlicher jeder. Jedoch ist die Privathaftpflicht von Kindern und Ehepartnern im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer im Familientarif mitversichert. Auch wenn man nicht verheiratet ist, kann der Lebenspartner in die Privathaftpflichtversicherung  aufgenommen werden. Zusätzlich gibt es Single-Angebote. 

Warum Ihr Kunde  eine Privathaftpflichtversicherung benötigt:

Nachbars Scheibe zu ersetzen, davon geht die Welt nicht unter. Solche kleineren Missgeschicke lassen sich notfalls auch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen. Existenz bedrohend wird es dann, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Dritten verletzten, zum Beispiel, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht. Was da an Schadenersatzforderungen auf Sie und Ihre Familie zukommen kann, ist nicht auszudenken. In schlimmen Fällen können dies Schmerzensgeldzahlungen oder lebenslange Renten sein, die Aufwendungen in Millionenhöhe erfordern.
Die Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung umfasst die Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen und erfüllt berechtigte Ansprüche an Ihrer Stelle. Weiter wehrt die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, wird aber auch vom Verbraucherschutz als die wichtigste Versicherung überhaupt angesehen. 

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Es gibt unter den Produkten am Markt deutliche Preis und Qualitätsunterschiede. Leistungsstarke und teure Produkte versichern sogar Schäden an geliehenen Sachen, Ferienwohnungen im Ausland und Gefälligkeitshandlungen. 

Folgendes sollte in der Privathaftpflichtversicherung enthalten sein:

• Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
• Forderungsausfalldeckung
• Schlüsselverlust
Prüfen Sie Ihre Bedürfnisse und wählen Sie danach Ihren Versicherungsschutz. 

Wie viel Sie absichern sollten:

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich sein, da Sie auch unbegrenzt für einen Schaden haften. Jedoch sollten die Leistungen neben der Versicherungssumme auch entsprechend  umfangreich sein.

 

Rechtsschutz (gewerbl.)

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko des Unternehmers in einem Rechtsstreit. Sowohl die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt als auch für Gutachten und das Gerichtsverfahren sind Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung umfasst die Leistungsbereiche Firmen-, Verkehrs-, Arbeits- und Mietrechtsschutz. 

Innerhalb dieser Bereiche gibt es folgende Leistungsarten:

  • aktiver Schadensersatz-RS
  • Straf-RS
  • Verwaltungs-RS
  • Ordnungswidrigkeiten-RS
  • Sozialgerichts-RS
  • Steuer-RS

Je nach Produkt und betroffener Leistungsart besteht Versicherungsschutz erst ab Gericht z.B. Steuer-RS. 

Einige Produkte beinhalten auch noch folgende Besonderheiten:

  • Spezial-Straf-RS
  • Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte

Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige wird häufig im Paket mit einer privaten Rechtsschutzversicherung angeboten. Je nach Versicherer ist der Versicherungsschutz individuell zu gestalten. 

Wichtige Ausschlüsse:

  • Wettbewerbsrecht
  • eigene Baumaßnahmen
  • Firmen Vertrags-RS
  • Patent- und Urheberrecht

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadenfälle, deren Ursprung vor Vertragsbeginn lag bzw. innerhalb der Wartezeit (in der Regel 3 Monate) eingetreten sind. 

 

Rechtsschutz (priv.)

Wozu eine Rechtsschutzversicherung da ist:

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzudecken. Kommt es also im privaten Leben, im Beruf oder im Straßenverkehr zu einem Streitfall, der sich nicht gütlich klären lässt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten wie z. B.  Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare und anfallende Gerichtskosten. 

Wer eine Rechtsschutzversicherung benötigt:

Privatrechtsschutz
Jeder. Mitversichert sind Kinder im Vertrag der Eltern während der Schulzeit, der Berufsausbildung und des Studiums. Die Mitversicherung endet mit der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder mit Heirat.
Berufsrechtsschutz
Jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und Beamte.
Verkehrsrechtsschutz
Jeder, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Jeder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. Jeder Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen, Häusern und Grundstücken für nachbarrechtliche Streitigkeiten und Anliegerabgaben.

 

Wozu Ihr Kunde eine Rechtsschutzversicherung benötigt:

Ob Unfall, Kündigung oder Ärger mit den Nachbarn – häufig können Streitfälle nur vor Gericht geklärt werden. Doch sind Recht haben und Recht bekommen oft Zweierlei. Hier zahlt sich eine Rechtsschutzversicherung aus. Nur so lässt sich das eigene Recht ohne finanzielle Risiken durchsetzen.

Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz bietet eine Absicherung für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens. Abgesichert sind z. B. Streitigkeiten mit Telefonanbietern (Vertragsrechtsschutz), mit dem Finanzamt (Steuerrechtsschutz) oder mit dem Renten- oder Krankenversicherungsträger (Sozialgerichtsrechtsschutz).
Berufsrechtsschutz
Abgesichert sind hier u. a. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Dienstherren, beispielsweise bei einer unberechtigten Kündigung oder bei Nichtzahlung von Gehältern.# 

Verkehrsrechtsschutz
Versichert sind alle Streitigkeiten die aus dem Lebensbereich Straßenverkehr entstehen. So haben Sie Versicherungsschutz bei schlechten Werkstattleistungen (Vertragsrechtsschutz) und bei der Abwicklung von Leasing- und Finanzierungsverträgen. Weiterhin hilft der Rechtsschutz im Falle eines Unfalls die Ansprüche gegen den Verursacher durchzusetzen (Schadenersatzrechtsschutz).

Haus- und Grundstücksrechtsschutz
Erhält der Mieter einer Wohnung eine zu hohe Nebenkostenabrechnung (Mietrechtsschutz), hilft die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung der Ansprüche. Als Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie kann man mit dem Nachbarn in Streit geraten. Die Gründe dafür können z. B. sein, dass er eine Garage zu nah an die Grundstücksgrenze baut oder Bäume und Sträucher nicht schneidet, die dann in das eigene Grundstück hineinwachsen. Sollte der Streit eskalieren trägt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten. 

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Obwohl sich die Rechtsschutzversicherungsprodukte in vielen Bereichen ähneln gibt es doch einige Punkte, auf die man bei der Absicherung achten sollte:

  • Für Personen die in Ihrem Berufsleben für andere verantwortlich sind (Lehrer/innen, Krankenpfleger/ innen usw.), sollte der Spezial-Strafrechtsschutz abgesichert sein.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sollte mitversichert sein. (Fehlt bei einigen Basisprodukten.)
    Alle Rechtsschutzversicherer bieten Kombinationspolicen für die Dinge des täglichen Lebens. Diese versichern in einem Vertrag den Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz für eigene, selbstgenutzte Immobilien. Diese Police ist deutlich günstiger als der separate Abschluss dieser vier Leistungsbereiche. Auch Selbstständige können im privaten Bereich diese Kombination abschließen. Oft gibt es jedoch die Möglichkeit, die privaten Bereiche über das Gewerbeprodukt abzuschließen.

Wichtige Ausschlüsse:

Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Rechtsangelegenheiten, die mit Folgendem im ursächlichen Zusammenhang stehen:

  • Eigene Baumaßnahmen und deren Finanzierung
  • Familien- und Erbrecht (Im Erbrecht ist meist nur eine Beratung mitversichert.)
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Haftpflicht),

Wie viel Sie absichern sollten:

Die abgesicherte Versicherungssumme sollte zwischen 500.000 Euro und einer unbegrenzten Summe liegen.

 

Reise-/Campingversicherung

Reiseversicherungen werden im Rahmen von Reisen abgeschlossen. Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählen die 

  • Reiserücktrittskostenversicherung, 
  • Reisekrankenversicherung, 
  • Reiseunfallversicherung, 
  • Reisegepäckversicherung und 
  • Reiseabbruchversicherung.


Die Campingversicherung ist eine Versicherung für Ihren Camper oder Ihr Wohnmobil. Nicht nur auf dem Campingplatz, sondern auch im Winterlager drohen Ihrem mobilen Eigenheim Gefahren.

 

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Wozu eine Tierhalterhaftpflichtversicherung da ist:

Für jeden Schaden, den ein Hund oder ein Pferd verursacht, haften Halter grundsätzlich in unbegrenzter Höhe unabhängig von ihrem Verschulden. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sollten sich Halter gegen diese Schäden absichern.

Wer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt:

Das Halten von Hunden und Pferden ist generell wegen der Höhe des Risikos nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies macht den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Warum Ihr Kunde eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt:

Ein „Stückchen Wildnis" steckt in jeder Hunderasse und in jedem Mischling. Deshalb kann es auch immer wieder geschehen, dass der Hund ganz unerwartet alles Gelernte vergisst und nur noch seinem Instinkt folgt. Ebenso wie der Hundebesitzer braucht auch der Halter eines Ponys oder Reitpferdes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn allein schon der Besitz eines Hundes oder Pferdes verpflichtet dazu, alle Schäden, die diese verursachen, zu bezahlen – auch wenn den Halter kein Verschulden trifft.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Im Gegensatz zu den Produkten der Privathaftpflichtversicherung gibt es kaum qualitative Unterschiede bei den Anbietern der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dennoch gibt es wichtige Punkte, die mitversichert sein sollten.

Hierzu gehören:

  • Schäden an gemieteten Räumen (Hund)
  • Schäden an gemieteten Boxen und Anhängern (Pferd)
  • Fremdreiterrisiko
  • Schäden durch ungewollten Deckakt

Wie viel Sie absichern sollten:

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich sein, da Sie auch unbegrenzt für einen Schaden haften. Jedoch sollten die Leistungen neben der Versicherungssumme auch entsprechend umfangreich sein. Empfehlenswerte Produkte beinhalten eine Versicherungssumme zwischen 5 und 10 Mio. Euro.

Schadenbeispiele:

Ein Hund schnüffelt durch die Parkanlage. Er entdeckt eine fremde Spur und läuft einem Radfahrer ins Vorderrad. Durch den Sturz erleidet der Mann einen Schlüsselbeinbruch, mehrere Prellungen und Schürfwunden. 

Ein Pferd steht am Weidezaun und wird von Passanten gestreichelt. Plötzlich beißt das Pferd zu und verletzt jemanden. In beiden Fällen tritt die Tierhalterhaftpflicht für die Schäden ein (z. B. Arztkosten, Schmerzensgeld, Sachschäden).

 

Tierleben/-krankenversicherung

Insbesondere für Hunde, Katzen und Pferde ist Versicherungsschutz möglich mit Leistungen in den Bereichen  Kranken-, OP- und Lebensversicherungen.

 

Transport-/Werkverkehrsversicherung

Die Warentransportversicherung
Handelswaren- / Autoinhaltsversicherung

 

Wer braucht eine Warentransportversicherung?

Die Warentransportversicherung bietet Versicherungsschutz für alle Unternehmen, die eigene Waren durch Frachtführer oder Spediteure beziehen und / oder versenden.
Die Warentransportversicherung lässt als Rahmenvertrag, aber auch als einzelne Deckung für einmalige Transporte abschließen. 

Weshalb eine Warentransportversicherung benötigt wird?

Durch die eingeschränkten, oft auch schwer durchschaubaren Haftungsgrundlagen bieten die unterschiedlichen Beförderungsunternehmen oft nicht den vollen, manchmal auch gar keine Ersatz für den entstandenen Schaden. Insbesondere, wenn mehrere Beförderungsunternehmen am Transport beteiligt waren, erschwert das die Regressmöglichkeiten und es dauert unter Umständen sehr lange, bis der Schaden ersetzt wird - wenn überhaupt. 

Die Güter kann man auch jeweils beim Spediteur versichern- wieso also eine eigene Warentransportversicherung?

Die Einzelversicherung beim Spediteur ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden und bietet lediglich eine Standarddeckung, die nicht auf die Anforderungen und Wünsche des Kunden abgestimmt ist. 

Was kann versichert werden?

Nahezu alle Güter können versichert werden. Diese sollten zuvor so exakt wie möglich bezeichnet werden. Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz für Transporte mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln, wie z.B. LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug 

Welche Gefahren sind versichert?

Hier kann man zwischen zwei Deckungsarten wählen: 

1. Strandungsfalldeckung (eingeschränkte Deckung)

  • in der Regel für unverpackte und gebrauchte Güter
  • Versichert sind "qualifizierte Ereignisse" wie z.B. Unfall der Transportmittel, Brand usw.

2. Volle Deckung (Allgefahrendeckung)

  • für alle anderen Güter
  • versichert sind Beschädigung und Verlust der Güter. Dabei ist es fast egal, welche Ursache zugrunde liegt. So sind z.B. auch Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verkratzen und Nässe mitversichert. Eine Erweiterung auf politische Risiken (Krieg, Streik, terroristische Gewalthandlungen) ist möglich

 

Wer braucht eine Handelswarenversicherung?

Die Handelswarenversicherung oder auch Autoinhaltsversicherung ist für alle Unternehmen, die eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen transportieren 

Weshalb eine Handelswarenversicherung benötigt wird?

Täglich werden durch einen Verkehrsunfall Güter zerstört. Nicht selten werden aus Fahrzeugen wertvolle Güter gestohlen. Diese Risiken sind weder durch eine übliche Geschäftsversicherung noch durch eine Kraftfahrzeugversicherung gedeckt. Was ist, wenn der Firmen-LKW mit dem Groß-Auftrag verunglückt und die Arbeit von mehreren Tagen, wenn nicht Wochen, zerstört wird? Hier hilft nur eine Handelswarenversicherung. 

Was kann versichert werden?

Versichert werden können Güter, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt werden, z.B. Ware, mit der gehandelt wird, oder auch Werkzeuge. 

Welche Gefahren sind versichert?

Versichert sind Schäden und Verluste an den Gütern durch

  • Unfall des Kraftfahrzeuges
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das allseitig verschlossene Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli (Verpackungseinheiten)
  • Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit den versicherten Gütern
  • Beraubung
  • Bürgerliche Unruhen / Streik

Folgende Erweiterungen sind möglich:

  • Aufenthalt der Güter am Domizil bis zu 3 Tagen vor und nach der Reise (wenn kein schnelles Ein- und Ausladen möglich ist)
  • Versagen von Kühlaggregaten
  • Leckage von Tanks und Fässern

Umwelthaftpflichtversicherung

  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenversicherung als Ergänzung zur BHV

Umwelt-Haftpflichtversicherung - Was ist versichert?

Umweltschäden sind häufig Langzeitschäden, bei denen umweltgefährdende Stoffe über einen längeren Zeitraum auf Umweltmedien wie Boden, Luft, Wasser eingewirkt haben.
Die neue Versicherungsfalldefinition schafft auch Klarheit für den Versicherungsnehmer. Weitere Aspekte sind die Verschärfung der Rechtsprechung und ein steigendes Anspruchsbewusstsein der Geschädigten im Umweltbereich. Die Umwelt-Haftpflichtversicherung gibt Ihnen den zeitgemäßen und umfassenden Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer).

 

Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Mitversichert ist darüber hinaus die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen) und aller übrigen Betriebsangehörigen. 

Welche Risiken sind versichert?

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung umfasst in sieben Bausteinen alle in Ihrem Unternehmen vorhandenen und versicherbaren Umweltrisiken. Dazu gehören z.B. Galvanikbäder, Tankanlagen, Ölabscheider. Aber auch ein von Ihrem Betrieb auf Nachbargebäude übergreifender Brand fällt unter den Versicherungsschutz. Dies gilt auch für von Ihrem Grundstück ausgehende Explosionsschäden.
Der Versicherer ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. 

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z.B. Schäden im Zusammenhang mit sog. „Altlasten“, wenn Sie Grundstücke erwerben, die bereits mit Giftstoffen kontaminiert sind. Ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen z.B. Ansprüche wegen Schäden auf-grund des Betriebes von Abfallentsorgungsanlagen und Deponien. 

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ihre Umwelt-Haftpflichtversicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen im Umweltbereich von Dritten gegen Sie geltend gemacht werden. Der Versicherer ersetzt auch unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Maßnahmen zur Abwendung oder
Minderung einer sonst unvermeidbar eintretenden Schadens 

Umweltschadenversicherung - Was ist versichert?

Im Gegensatz zum bereits bestehenden Umwelthaftungsgesetz (UHG), bei dem es um Schäden geht, die einer natürlichen oder juristischen Person oder ihrem Besitz zugefügt werden, betrifft das USchadG die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst! Es muss eine erhebliche Schädigung von

  • geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräume (sog. Biodiversität)
  • eigenen und fremden Böden
  • eigenen und fremden Gewässern

vorliegen. 

Nach dem neuen Gesetzt besteht zum Teil eine Gefährdungshaftung (verursacherunabhängig) dem VN gegenüber. 

Wer ist versichert?

Versichert ist der VN oder seine Repräsentanten sowie die übrigen Betriebsangehörigen während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. 

Welche Risiken sind versichert?

Die Versicherer haben nach Grundlage des USchadG Bausteine entwickelt, welche in eine bestehende BHV integriert werden können:

  • Grunddeckung:
    für Schäden an Boden, Oberflächengewässern und der Biodiversität außerhalb des Betriebsgrundstücks
  • Grunddeckung + Zusatzbaustein 1:
    zusätzlich zur Grunddeckung gelten Schäden auf eigenem Grundstück des VN nach dem USchadG (Bodenbeschädigung mit Gefahr für die menschliche Gesundheit, eigene Oberflächengewässer,
    Grundwasser und Biodiversität)mitversichert
  • Grunddeckung + Zusatzbaustein 1 + 2:
    zusätzlich zur Grunddeckung und dem Zusatzbaustein 1 gelten Schäden auf eigenem Grundstück des VN nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) bedingungsgemäß mitversichert (Bodenkasko).

Was ist nicht versichert?

Versichert ist die sogenannte Störfalldeckung, Schäden aus dem Normalbetrieb bleiben ebenso wie Entwicklungsrisiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Es müssen auch hier Störfälle, welche fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht worden sind, vorliegen. 

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Umweltschadensversicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen nach USchadG von Dritten gegen den VN geltend gemacht werden. Z. B. die Sanierung eines durch einen Störfall geschädigten Lebensraumes.
Weitere Leistungen können sein:

  • die Prüfung der gesetzlichen Pflichten des VN
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • die Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten
  • Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten

Unfallversicherung

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung leistet eine Kapital- oder eine Rentenzahlung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft eine körperliche Beeinträchtigung erleiden. 

Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Jeder, vor allem aber Selbstständige, Nichtberufstätige und Hausfrauen. Diese Personengruppen haben über die gesetzliche Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz und tragen somit 100 % des Unfallrisikos. Ebenfalls für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme keine BU-Absicherung erhalten, da sich Gesundheitsprüfung in der privaten Unfallversicherung meist weniger intensiv ist. 

Warum benötigen Sie eine Unfallversicherung?

Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Und von den mehr als acht Millionen Menschen, die sich jährlich verletzen, kam mehr als die Hälfte von ihnen daheim oder in der Freizeit zu Schaden. In diesen Fällen hilft keine gesetzliche Versicherung. Und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst dann, wenn durch den Unfallschaden die Berufsausübung unmöglich wird. Ein solcher Unfall kann hohefinanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. 

Existenzschutzprodukte: Kombination aus Unfallschutz, Leistungen bei schweren Erkrankungen etc.

Viele Produktvarianten werden angeboten, in denen eine Kombination aus

  • monatlicher Rentenzahlung bei dauerhaftem Verlust einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, sowie bei Pflegebedürftigkeit und/oder
  • Einmalleistung bei schweren Krankheiten ( Dread Disease) und/oder
  • Unfallschutz
  • ...

versichert werden kann. 

Diese Absicherungsformen sind im Sachbereich dem Produkt "Unfallversicherung" und im Lebensversicherungsbereich unter dem Produkt "Existenzschutz/Körperschutz-Renten" 

 

Verkehrshaftung

Frachtführerhaftungs-Versicherung 

Wer benötigt eine Frachtführerhaftungs-Versicherung?

Alle Unternehmen, die im Auftrag Dritter Ware transportieren.

 

Weshalb wird eine Frachtführer-Haftungsversicherung benötigt?

Die Haftung für die vom Frachtführer beförderten Güter ist eine Gefährdungshaftung. Dies bedeutet,
dass er im Schadenfall nachweisen muss, alle für den Schutz der Güter erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben. Die Komplexität der Haftungsbestimmungen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr, macht dieses Risiko für den Frachtführer unkalkulierbar. Auch der Gesetzgeber weiß das und macht die Frachtführerhaftungs-Versicherung teilweise sogar zu einer Pflichtversicherung! 

Was ist versichert?

Die gesetzliche/vertragliche aus Frachtverträgen

  • innerhalb Deutschlands gemäß den Bestimmungen des HGB
  • grenzüberschreitend von und nach Deutschland nach dem "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)"

Versichert sind dabei

  • Güterschäden
  • Überschreitung der Lieferfrist
  • sonstige Vermögensschäden

Welche Güter sind versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftung für Güter aller Art, mit Ausnahme von Dokumenten, Urkunden, Edelsteinen, Papiergeld, Juwelen und Wertpapieren. Die Beförderung von Kunstgegenständen und sonstigen Gütern mit besonderem Wert ist meist auf eine Höchstversicherungssumme begrenzt. 

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer im Rahmen der vereinbarten Bedingungen bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen aus dem Bereich der beruflich verursachten echten Vermögensschäden durch Fehlberatung oder Berufsversehen, z.B. in Form einer Fristversäumnis, frei.

 

Der Versicherungsumfang schließt die Prüfung der Haftung (ist eine Ersatzpflicht gegeben, wenn ja, in welcher Höhe sind die Forderungen berechtigt), die Wiedergutmachung der berechtigten Ansprüche und auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (einschließlich der Prozessführung mit Übernahme der Kosten im Sinne einer indirekten Rechtsschutzversicherung) mit ein.
Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz nur für berufliche Tätigkeiten im Inland. Auslandsschutz kann im Einzelfall nach Prüfung durch den Versicherer gewährt werden. Zusätzlich kann bei einzelnen Versicherern eine Sachschaden-Deckung für Schäden an anvertrauten Unterlagen abgeschlossen werden. Die Ausschlüsse sind z.B. im § 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) festgehalten.

Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:

  • kaufmännisch-unternehmerische Risiken
  • Spekulationsrisiken
  • Veruntreuungsschäden durch eigene Angestellte
  • Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung

Maßgeblich für den Versicherungsfall ist der Verstoß im Sinne eines beruflichen Fehlverhaltens (§ 3 Abs. 5 AVB Ziff. 1) und nicht der Eintritt bzw. das Erkennbarwerden des Schadenereignisses, wie es in der Ereignistheorie geregelt ist, die in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen gilt.
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Verstoß des Versicherungsnehmers innerhalb der Vertragszeit liegt. Im Rahmen der vereinbarten Nachhaftung besteht für diese Schäden auch dann Versicherungsschutz, wenn die Ansprüche erst nach Vertragsende gestellt werden.

 


Auszug aus dem Angebot der Produktpartner